Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf
- S.72
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6.
Für die unter lit. a) und b) angeführten
Tätigkeiten werden die angemessenen
Personal- und Sachkosten abgegolten.
Wird das jetzt bei den restlichen Tagesordnungspunkten auch so gemacht?
Die GesmbH übernimmt die Führung
der Kinderzentren Pechegarten und
Mariahilf und dabei die Unterbringung
von Kindern im Rahmen der Hilfen zur
Erziehung (volle Erziehung und Unterstützung der Erziehung) im Sinne der
Bestimmungen des Tiroler Jugendwohlfahrtsgesetzes (TJWG) gegen
Zahlung eines gesondert zu vereinbarenden Kostenersatzes.
In Ordnung. Danke.
Die Vertragspartner werden im Interesse
einer möglichst umfassenden Anwendung
dieses Vertrages zusammenarbeiten und
sich hierbei insbesondere gegenseitig alle
erforderlichen Informationen zukommen
lassen".
IV.
Sonstiges
Im Übrigen bleiben die Bestimmungen des
Rahmenvertrages vom 19.3.2003, geändert
mit Vereinbarung vom 29.5.2007, vollinhaltlich aufrecht.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ja, sicher.)
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom 7.8.2012
(Seite 564) wird angenommen.
17.
Stadt Innsbruck, Zustimmung zum
Verkauf der Garconniere Tschiggfreystraßenn Nr. 16 (Einlagezahl 3667, Grundbuch 81111 Hötting) mit einer Fläche von 24,60 m2
durch die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG)
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
12.9.2012 wird von der Tagesordnung abgesetzt, da der Kaufvertrag nicht vorliegt.
18.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 12.9.2012:
1.
Die Stadt Innsbruck stimmt einem Zuschuss in der Höhe von jährlich
€ 120.000,-- für die Jahre 2013 bis
2015 an die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) zu. Der Zuschuss im
Rahmen der Fortführung der Kooperation zwischen Freizeitticket Tirol und
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) wird von der Stadt Innsbruck und
dem Freizeitticket Tirol mit jährlich jeweils maximal € 60.000,-- zu gleichen
Teilen getragen.
2.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird mit
der budgetären Berücksichtigung
(Vp. 1/879000-755200, laufende Transferzahlung - Freizeitticket) des städti-
GR Grünbacher: Zur Geschäftsordnung!
Es steht der Frau Bürgermeisterin selbstverständlich frei, uns mit einer Lesung zu
beehren.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ja, zu informieren.)
Ich wollte nur fragen, ob das Sinn macht,
alles vorzulesen.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ja, ich komme
meiner Informationspflicht nach.)
Die Änderungen waren, für alle die den Akt
gelesen haben, marginal.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Nein, das war
nicht marginal. Ich empfinde das nicht so.)
GR-Sitzung 11.10.2012
IV 7970/2012
Stadtgemeinde Innsbruck, Zuschuss für die Fortführung der
Kooperation zwischen dem Freizeitticket Tirol und der Freibäder
sowie der Hallenbäder an die
Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB)
Die Vereinbarung wird in einfacher Ausfertigung errichtet. Das Original verbleibt bei der
Stadt Innsbruck, die Innsbrucker Soziale
Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) erhält eine Vertragskopie.
Wenn es Euch interessiert, könnte ich Euch
über die alte Vereinbarung auch noch informieren. Ist das nicht gewünscht?
GR Kritzinger interessiert die alte Vereinbarung sicher.
IV 7223/2012