Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf
- S.164
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eine Vermietung der Liegenschaften angestrebt wird. Eine formelle
Beauftragung bzw. ein Strategiepapier über die zu verfolgende Betriebsansiedlungspolitik gibt es aber nicht. Der Leiter des angesprochenen Referates Wirtschaft und Tourismus bekräftigte jedoch, dass unabhängig davon das Referat Liegenschaftsangelegenheiten unterstützt
werde, die derzeit noch disponiblen städt. Gewerbeliegenschaften zwischenzeitlich, bis zu einer endgültigen, langfristigen Vergabe an ansiedlungsinteressierte Unternehmen, kurzfristig zu vermieten.
Das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft begrüßte die Empfehlung
der Kontrollabteilung und regte im Anhörungsverfahren die Ausarbeitung eines mit den betroffenen Dienststellen abgestimmten und durch
die städt. Gremien zu beschließenden Strategiepapiers über die zu
verfolgende Betriebsansiedlungspolitik an. Seitens des Referates für
Liegenschaftsangelegenheiten wurde ausgeführt, dass die Vorgangsweise zur Betriebsansiedlung im konkreten Gewerbegebiet in einem
Schreiben an Frau Bürgermeisterin (vom 03.05.2012) thematisiert worden sei.
6.1 Grundstück Nr. 240 (Richard-Berger-Straße 19)
Grundstücksdaten
Das gegenständliche Grundstück befindet sich im Gewerbegebiet
Mühlau/Arzl und hat ein Gesamtflächenausmaß von 1.259 m². Es ist
vorgetragen in EZ 128 GB 81121 Mühlau. Die Benützungsart ist lt.
Grundbuch als Baufläche ausgewiesen, davon 170 m² als Baufläche
(Gebäude) und 1.089 m² als Baufläche (begrünt). Der Liegenschaftswert in der Vermögensrechnung der Stadt Innsbruck für das Jahr 2010
wird mit insgesamt € 90.332,33 beziffert.
Nutzung
Die Grundfläche war zum Zeitpunkt der Prüfung (April 2012) unbewirtschaftet. Die Erhebungen der Kontrollabteilung zeigten, dass eine Teilfläche des Grundstückes im Ausmaß von rd. 1.000 m² im Jahr 2008
einer Firma zur Lagerung von Alteisencontainern überlassen worden
war. Ursprünglich bis 30. August 2009 befristet, wurde das Mietverhältnis in weiterer Folge bis zum 30. August 2010 verlängert. Der Mietzins belief sich auf € 6.000,00 netto pro Jahr ( € 0,50 pro m² monatlich),
was in Relation zum für das Grundstück in der Vermögensrechnung
(2010) ausgewiesenen Wertansatz einer Jahresrendite von 6,65 %
entsprach.
Instandhaltung
Den Bestimmungen des Mietvertrages zufolge (Punkt V) hatte sich die
Mieterin verpflichtet, die Überlassungsflächen in ordentlichem Zustand
zu erhalten. Angesichts dieser Vertragsbestimmung verwunderten jedoch jene, vom damals zuständigen Sachbearbeiter zu Lasten der
Stadtgemeinde in Auftrag gegebenen und vom 23. bis 24. Juni 2010
auf dem Gst. durchgeführten Instandhaltungsarbeiten (u.a. Richten
und Abziehen des Platzes), welche sich mit € 840,00 zzgl. USt zu B uche schlugen.
Fortsetzung des Vertragsverhältnisses
Die Bestimmungen des Mietvertrages (Punkt VIII) sahen vor, dass die
Mieterin nach Beendigung des Mietverhältnisses den ursprünglichen
Zustand wiederherzustellen und die Überlassungsfläche in einem
sauberen und vollständig geräumten Zustand innerhalb eines Monats
zurückzustellen hatte.
Zl. KA-01447/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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