Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 04_2023-04-25-GR-Protokoll.pdf

- S.38

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- 418 -

Geld entsprechend an die BürgerInnen der
Stadt Innsbruck zu verteilen.
Der erste Ergänzungsantrag betrifft die
klare Zuordnung der budgetären Mittel.
1.

2.

Die finanziellen Aufwendungen zur Bewältigung der vom Gemeinderat beschlossenen Mietpreisdämpfung bei
Teilen der IIG Richtwertmietwohnungen
(durch die daraus entstehenden Mindereinnahmen) werden zur Gänze von
der Stadt Innsbruck über regelmäßige
Gesellschafterzuschüsse dauerhaft abgedeckt. Dafür ist seitens der Stadt
eine jährliche budgetäre Vorsorge im
Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck zu treffen.
Herr Bürgermeister wird aufgefordert,
umgehend in Verhandlungen mit Bund
und Land zu treten, um eine unterstützende Finanzierung dieser Maßnahme
sicherzustellen. Über den Verhandlungsstand ist dem Gemeinderat bis
30.06.2023 zu berichten.

Mag.a Oppitz-Plörer, Kaufmann,
Mag. Krackl, Ringler, BA, Springer,
Mag. Stoll und Wallasch, eigenhändig
Ich bringe einen weiteren Ergänzungsantrag
ein, da wir von FI davon ausgehen, dass
der vorliegende Antrag des Stadtsenates
eine Mehrheit finden wird.
Unser zweiter Ergänzungsantrag lautet wie
folgt:
1.

2.

Die Stadt Innsbruck unterstützt ergänzend zur beschlossenen Mietpreisdämpfung bei Richtwertmietwohnungen
der IIG zusätzlich alle MieterInnen einer Wohnung im Stadtgebiet von Innsbruck, sofern diese als Hauptwohnsitz
genutzt wird und im Zeitraum vom
01.01.2023 bis 31.03.2023 nachweisbar eine Anpassung des Mietzinses
(Kaltmiete) im Ausmaß von über 4 %
erfolgt ist bzw. vorgeschrieben wurde.
Sofern im genannten Zeitraum eine
entspreche Erhöhung erfolgte, ist der
über die 4 % hinausgehende Erhöhungsbetrag den MieterInnen auf Antrag zu ersetzen und monatlich zu gewähren. Mit der Abwicklung der Auszahlung des Zuschusses wird der Bür-

GR-Sitzung 25.04.2023

germeister der Stadt Innsbruck beauftragt, der hierfür die Dienststellen des
Stadtmagistrats heranzuziehen hat.
3.

Für die Abgeltung dieser Erhöhungen
wird ein Volumen von vorerst € 4 Mio.
jährlich vorgesehen. Sofern die Mehrausgaben nicht durch Zuschüsse des
Bundes oder Landes kompensiert werden können, erfolgt die Bedeckung
über Mehreinnahmen aus den Abgabenertragsanteilen und/oder Kommunalsteueranteilen.

4.

Herr Bürgermeister wird aufgefordert,
umgehend in Verhandlungen mit dem
Bund und Land zu treten, um die teilweise Finanzierung dieser Maßnahme
sicherzustellen. Über den Verhandlungsstand ist dem Gemeinderat bis
30. Juni 2023 zu berichten.

Mag.a Oppitz-Plörer, Kaufmann,
Mag. Krackl, Ringler, BA, Springer,
Mag. Stoll und Wallasch, eigenhändig
GR Onay: Werte KollegInnen, Sie können
sich bestimmt vorstellen, wie sehr ich mich
über diese Tagesordnung gefreut habe.
GRin Dengg, dieses Thema wurde nicht erst
durch den Vorstoß des Herrn Bürgermeisters aktuell. Ich habe einen ähnlichen Antrag bereits vor zwei Jahren eingebracht.
Damals wurde meine Forderung nach dem
Aussetzen der Mieterhöhung abgelehnt.
Später habe ich den Antrag ein weiteres
Mal gestellt. Nun wird das Thema im Stadtsenat behandelt! Die FPÖ hat mein Anliegen unterstützt und dafür danke ich ihnen.
Wir haben eine Mehrheit gefunden, meinen
Antrag dem Stadtsenat zuzuweisen. Obwohl ich ewig darauf gewartet habe, hat es
mich überrascht, als ich in den Medien gehört habe, dass eine Mietpreisbremse auf
Stadtebene eingeführt werden soll.
Dieser Antrag des Stadtsenates ist zwar
nicht das, was ich wollte, aber besser als
gar nichts. Eigentlich wollten wir für eine
Mietpreisbremse für alle Stadtwohnungen
einführen. Ideal wäre ein Mietpreisdeckel
auf Bundesebene! Die ÖVP verhindert seit
Jahren den Mietpreisdeckel auf Bundesebene! Nun haben sie bei Verhandlungen
mit den GRÜNEN die Aussetzung der Erhöhung der Richtwertmieten auch gestoppt!
Vielen Dank für nichts, liebe ÖVP!