Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_04-April.pdf
- S.37
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Wie wurde die Rekultivierung dieser
Fläche geregelt beziehungsweise
vereinbart?
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Wer trägt dafür die Verantwortung?
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Wie viel Material wurde abgetragen
bzw. wieder aufgeschüttet?
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Hat jemand die Abtragung und
Aufschüttung kontrolliert?
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Wer hätte diese Vorgänge überwachen müssen?
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Woher stammt das Aufschüttungsmaterial?
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Wie viel und von wem wurde für
dieses verunreinigte Material an die
Stadt Innsbruck bezahlt? (gemäß
Aussage von Dipl.-Ing. Manfred
Pittracher von der Wildbach- und Lawinenverbauung)
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Warum ist dieses Aufschüttungsmaterial mit derart vielen "Fremdkörpern“
übersät?
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Welche Maßnahmen wurden nach
erfolgter Bekanntgabe bei der Mag.Abt. II, Bezirks- und Gemeindeverwaltung eingeleitet?
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Welche Maßnahmen wurden zwischenzeitlich gesetzt?
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Wie schaut die weitere Vorgangsweise aus?
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Wurde das darunter liegende "Biotop"
beeinträchtigt beziehungsweise besteht diesbezüglich eine Gefahr?
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Wurde/wird ein Weideverbot auf
dieser Fläche erlassen?
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Welche Kosten sind bisher für die
Stadt Innsbruck entstanden beziehungsweise mit welchen Kosten ist zu
rechnen?
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Werden diese Kosten beim Verursacher eingefordert?
Mag. Kogler, Volderauer, Heis und
Mag.a Schindl-Helldrich, alle e. h.
21.2
Stadtgemeinde Innsbruck und
Bergisel BetriebsgesmbH, Mietvertrag betreffend BergiselStadion, Miete und Vergnügungssteuer (Die Innsbrucker
Grünen)
Bgm.in Zach verliest die dringende
Anfrage der Innsbrucker Grünen:
Im Feber 2006 wurde vom Stadtsenat der
adaptierte Mietvertrag zwischen Stadt
Innsbruck und Bergisel BetriebsgesmbH.
(BBG) beschlossen.
Unter Punkt IV. Mietzins wurde unter
anderem Folgendes vereinbart:
"Als Hauptmietzins wird für die gesamte
Arena eine Erlösbeteiligung der Vermieterin an allen von der Mieterin oder sonstigen Veranstaltern erlösten Eintrittsgeldern
aus sämtlichen Veranstaltungen (auch
Bergisel Springen) in der Höhe von 5 %
derselben vereinbart, abzüglich der
Umsatzsteuer, der Vergnügungssteuer
und Kriegsopferabgabe. … Die Mieterin
garantiert der Vermieterin aus der oben
erwähnten Erlösbeteiligung in jedem
Vertragsjahr einen wertgesicherten
Mindestbetrag von € 7.704.-- ..."
In einem ebenfalls dem Stadtsenat durch
den damaligen Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski vorgelegten Aktenvermerk wurde
präzisiert, dass unter den erlösten
Eintrittsgeldern jedenfalls auch die
Einnahmen aus der Besichtigung der
Bergisel Sprungschanze zu verstehen
sind.
Mit der Haushaltssatzung 2007 hat der
Gemeinderat auch eine neue auf 4 %
reduzierte Vergnügungssteuerkategorie
"Besichtigung von Sportanlagen" festgesetzt. Diese kann sich lediglich auf die
Bergisel Sprungschanze beziehen, da sie
die einzige gegen Entgelt zu besichtigende Sportanlage in der Stadt Innsbruck ist.
Die Frau Bürgermeisterin möge daher
folgende dringende Anfrage beantworten:
1.
GR-Sitzung 24.4.2008
I-OEF 74/2008
Hauptmietzinsvorschreibungen
gemäß vorstehend genanntem Mietvertrag in welcher Höhe erfolgten in
den Jahren 2006 und 2007 an die
Bergisel BetriebsgesmbH (BBG)?