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Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_04-April.pdf

- S.52

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- 392 -

(Bgm.in Zach: Die Deponie ist unser
Unternehmen und wir müssen schauen,
dass es floriert.

welches aus der Allmende hervorgegangen ist, Eigentum der politischen Gemeinde war.

Das sind rechtliche Grundbesitzer.

Die Realgemeinde ist jener Teil der
Gemeindebürger, die Grund und Boden,
Holz- und Weidenutzung hatten. Daneben
gab es aber die Taglöhner und irgendwelche Handwerker ohne Grund und Boden,
welche nicht rechtlos waren. Sie waren
auch Teil der politischen Gemeinde, aber
natürlich schwächer, weil sie nicht Grund
und Boden hatten.

in

(Bgm. Zach: Wir sind dabei, das zu
klären.)
GR Willi: Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger
hat Recht, dass das eine falsche Entwicklung war. Er hat auch Recht, wenn er
feststellt, dass es verwunderlich ist, wenn
bei derselben Lage in zwei Landesteilen,
Südtirol und Tirol, völlig konträre Entwicklungen passiert sind. Wenn man sich das
innerhalb Österreichs anschaut, so hat es
das, was in Tirol passiert ist, nur in Tirol
gegeben.
In allem, Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger,
haben Sie allerdings nicht Recht. Wenn es
Streitigkeiten gibt, ist es immer gut, sich
die Gesetzestexte und die Judikatur
anzusehen. Sieht man sich die Gesetzestexte und die Judikatur an, kann man
feststellen, dass es zwei Rechtsmeinungen gibt. Die eine baut auf die Gesetzesstellen und auf die Judikatur auf. Dann gibt
es aus mir unerfindlichen Gründen, die
Judikatur, welche Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing.
Sprenger versucht hat mir zu erklären und
die nur so erklärbar ist, dass man nicht
wollte, dass in einer sich wandelnden
Gesellschaft, die früher bäuerlich war,
unter Umständen Arbeiter bzw. Angestellte oder jedenfalls nicht Bauern plötzlich
mehr zu sagen hätten.
Das war vielleicht die Intention, aber die
Rechtsmeinung, welche damals im Land
Tirol entstanden ist, war durch die
Gesetze und durch die Judikatur nicht
gedeckt. Ich sage jetzt nicht, dass das
alles Kriminelle waren, aber es war - das
kann man aus den Protokollen herauslesen - der politische Wunsch vorhanden,
den Bauernstand zu stärken. Man war
klug genug um zu wissen, dass, wer
Grund bzw. Boden hat und im Grundbuch
steht, mächtig ist. Von Grund und Boden
leitet sich nämlich viel Macht ab.
Ich möchte kurz in der Geschichte zurückgehen. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger,
Sie irren sich, wenn Sie sagen, dass es
früher quasi nur die Realgemeinde gab.
Es war von vornherein klar - das kann ich
belegen -, dass das Gemeindegut,
GR-Sitzung 24.4.2008

Die Idee hinter der Allmende und dem
Gemeindegut war, dass die politische
Gemeinde Flächen hat, um diese den eher
ärmeren Taglöhnern und Handwerkern zu
geben; ein Stück Weidefläche für die
Ziegen oder etwas Holz für den Ofen. Das
heißt, dass das Gemeindegut eine
wichtige soziale Aufgabe hatte.
Jetzt geht es um den Punkt, wie das
Gemeindegut, welches der politischen
Gemeinde gehörte, plötzlich in die Hand
von nutzungsberechtigten Bauern
gekommen ist. Hier bin ich bei dem
Kernbegriff "Regulierung". Regulierung ist
ein Fachausdruck der beschreibt, dass
Leute in der Gemeinde unzufrieden waren,
weil der eine oder andere zu viel Holz
geholt hat oder zu viel Weidenutzung
hatte. Es hat zum Beispiel der Huber
gesagt, dass sich der Meier viel zu viel
holen und das so nicht gehen würde.
Um festzuschreiben, wer welche Nutzungen hat, ist es zu diesen Regulierungen
gekommen. Hier konnte man an die
Agrarbehörde Anträge stellen, damit
festgestellt wird, wer in der Gemeinde
welche Rechte hat bzw. wie viele Festmeter Holz sich der Müller, wie viele der
Huber und wie viele die Gemeinde holen
darf.
Dann ist in Tirol etwas passiert, was sonst
nirgends passiert ist, und zwar wurde im
Zuge der Regulierungen, wo man sich um
diese Streitereien gekümmert hat, plötzlich
das Eigentum an die Nutzungsberechtigten übertragen.
Nun komme ich zu den Rechtsquellen:
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat
im Jahr 1954 Folgendes geurteilt:
"Dieses Vorbringen, nämlich, dass die
Gemeinde nicht als politische Gemeinde,