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Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_02-Feber.pdf

- S.15

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gen den Grundsatz eingehalten, dass jene Mehrkosten, die durch die Verspätung eines Vertragspartners im Nachhinein produziert werden, der Vertragspartner selbst tragen soll. Ich sehe schon ein, dass es sich hier um eine
größere Verhandlungsmasse handelt.
Hinsichtlich der Kosten hätte ich eine konkrete Frage, weil die
potentielle Mitfinanzierung von 80 % seitens des Bundes angesprochen
wurde. Könnte man bei entsprechender Präsentation des Gesamtprojektes
diese Mitfinanzierung des Bundes auch für die Innsbrucker Finanzierungsteile, sprich Umgestaltung Südbahnstraße - Heiliggeiststraße - Sterzinger
Straße, je nach Verhandlungsergebnis in Anspruch nehmen oder fällt das a
priori aus der potentiellen Mitfinanzierung heraus?
Zur Finanzierung habe ich noch eine zweite Frage: Bisher war
die Tiefgaragenausfahrt auf der Sterzinger Straße. So viel ich weiß, war
dies ein Grund der Stadt Innsbruck.
(Bgm. Zach: Diesen Grund mussten wir erst von den Österreichischen
Bundesbahnen {ÖBB} kaufen.)
Ja, diesen Grund haben wir gekauft. Wurde bei den Abzugskosten seitens
der HABE GesmbH berücksichtigt, dass Grund von der Stadt Innsbruck in
Anspruch genommen wurde?
Eine Frage hinsichtlich der Taxilösung: Ich weiß, dass es technisch machbar gewesen wäre, diese Nachfahrspur hinter dem Sozialgebäude zu situieren. Ich glaube nicht, dass das eine wirklich taugliche Dauerlösung ist, da man bei den Verkehrsteilnehmern und auch bei den Taxifahrern mit gewissen Undiszipliniertheiten rechnen muss. Insofern wäre es
sinnvoll eine Lösung zu finden, die nicht auf die Diszipliniertheit aller
Teilnehmer aufbaut.
(Bgm. Zach: Gibt es dazu eine Frage, ob das die Experten anders sehen oder bist Du überzeugt davon, dass das so ist?)
Ich habe das nur repliziert, da es einige Debattenbeiträge gegeben hat.
Was mich interessiert hätte, wäre die Beurteilung aus verkehrlicher Sicht der Taxistandplätze, nämlich vier Teilbereiche auf dem Südtiroler Platz vorzusehen. Wenn auf einer Stelle der Platz frei wird, wird man
oben nicht nachfahren können. Die Gefahr, dass ein Taxi bei dem Ver-

GR-Sitzung 24.2.2005