Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_02-Feber.pdf
- S.40
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ten Ausnahmefällen eine Subvention erhalten. Diese wesentliche Begründung werden wir uns bei den Einzelfällen entsprechend ansehen.
Heute soll die Jahressubvention für den Alpenzoo Innsbruck in
der Höhe von € 181.682,-- beschlossen werden. Der Alpenzoo Innsbruck
gehört unserer Meinung nach auch zu den wirtschaftlichen Unternehmen.
Mir ist noch unklar, ab welchem Zeitpunkt diese Verordnung in Kraft tritt.
Ich bitte diesbezüglich um Ausführungen.
Die Subventionsordnung der Stadt Innsbruck betrifft im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck € 10 Mio, das sind bei rund
€ 50 Mio, die wir im Budget an frei verfügbaren Mittel haben bzw. disponieren können, fast 20 %. Deshalb ist es wesentlich, sich alles anzusehen,
zu hinterfragen und zu prüfen. Wir haben bis jetzt seitens der Ämter und
der Kontrollabteilung nur die Möglichkeit, Subventionen bis zu der ausgeschütteten Höhe zu prüfen, aber nicht das gesamte Projekt. Macht das Projekt nicht mehr die veranschlagten 100 % aus, sondern wird auf 80 % reduziert, dann belaufen sich die Mittel der Stadt Innsbruck - vielleicht erhält
das Projekt auch Mittel vom Land Tirol - nicht mehr auf die besagten 50 %
oder 20 %. Sie erhöhen sich, wenn das Gesamtprojekt der Ausgaben geringer wird.
Dazu haben wir einen Zusatzantrag entworfen, den wir in der
Vorlage an die Frau Bürgermeisterin gesandt haben:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
In Ergänzung zu § 9 (2) wird folgende Textpassage hinzugefügt.
Der Subventionsempfänger hat weiters in schlüssiger und leicht nachvollziehbarer Weise alle Unterlagen (Finanzaufstellung, Rechnungen, Verträge usw.) über das Gesamtvorhaben (Projekt) bei der Abrechnung auf
Wunsch der Stadtgemeinde Innsbruck dazulegen.
Mag. Kogler, Nordholm, beide e. h."
Es muss zukünftig sichergestellt sein, dass das jeweilige Amt bzw. die
Kontrollabteilung das Gesamtvorhaben (Projekt) prüfen kann bzw. muss
und nicht wie bisher, nur die Verwendung der Mittel jeweils in Höhe der
gewährten Subvention.
GR-Sitzung 24.2.2005