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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 04_2023-04-25-GR-Protokoll.pdf

- S.57

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- 437 -

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GERECHT, 1 Stimme; gegen NEOS,
2 Stimmen):

keit hin zu überprüfen und im Ausmaß der zugesagten Förderung zu
bedecken.

Der von StRin Mag.a Oppitz-Plörer und MitunterzeichnerInnen eingebrachte Ergänzungsantrag (Seite 418) wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.

b) Im Wege der Beteiligungsverwaltung die seitens der Landeshauptstadt Innsbruck beherrschten
Rechtsträger mit der Prüfung ihrer
Projekte auf die Förderfähigkeit hin
zu beauftragen.

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GERECHT, 1 Stimme; gegen NEOS,
2 Stimmen):

c) Anstehende und zeitnah umsetzbare Projekte auf ihre Förderfähigkeit hin zu prüfen und bei der budgetären Vorsorge im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2024
zu berücksichtigen.

Der von GRin Dr.in Krammer-Stark eingebrachte Ergänzungsantrag (Seite 422) wird
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.

3.

Auf Basis dieser Prüfungen ist ein Vorschlag mit einer Auflistung der nach
dem KIG 2023 einzureichenden Investitionen und Energiesparmaßnahmen
auszuarbeiten und dem Stadtsenat zur
selbständigen Beschlussfassung vorzulegen. Darauf aufbauend sind die entsprechenden Maßnahmen zu treffen,
die für die Förderzusage notwendig
sind.

4.

Für die Umsetzung der Förderung von
gestiegenen Energiekosten bei Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige
oder kirchliche Zwecke verfolgen,
(§ 2 Abs. 3 KIG 2023) wird die Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, beauftragt diese gemäß den Vorgaben des KIG 2023 abzuwickeln.

Schriftführerin Raggl übernimmt die
Schriftführung.
14.

Maglbk/53251/SUB-FV/11
Kommunalinvestitionsgesetz 2023, Investitionen und Maßnahmen

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 12.04.2023:
1.

2.

Die Landeshauptstadt Innsbruck ist bestrebt, die Zuschüsse des Bundes gemäß Kommunalinvestitionsgesetz 2023
(KIG 2023) zur Gänze in Anspruch zu
nehmen. Gemäß KIG 2023 (BGBI. 1
Nr. 185/2022) steht der Landeshauptstadt Innsbruck einerseits für Investitionen und andererseits für Energiesparmaßnahmen sowie zur Förderung gestiegener Energiekosten auf kommunaler Ebene insgesamt ein maximaler
Zweckzuschuss von € 16.418.002,-zur Verfügung.

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftund Beteiligungsverwaltung, wird dabei
ermächtigt die einzelnen Auszahlungen
ohne weitere Beschlussfassungen der
Entscheidungsgremien zu tätigen und
gleichzeitig beauftragt den 50 %-Anteil
gegenüber der Abwicklungsstelle
(Buchhaltungsagentur des Bundes) abzurechnen.

Für die maximale Ausnutzung der Förderungen gemäß KIG 2023 wird die
Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, beauftragt und
ermächtigt:
a) Die budgetierten und umsetzungsreifen Projekte der Landeshauptstadt Innsbruck auf die Förderfähig-

GR-Sitzung 25.04.2023

Die Anträge bei der Stadt Innsbruck
sind bis längstens 30.06.2024 zu stellen.
5.

Für diese Förderschiene gemäß Beschlusspunkt 3. stehen maximal € 820.900,-- (= 5 % von
€ 16.418.002,--) als Zweckzuschuss