Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_12-November.pdf

- S.78

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- 745 -

GRin Reisecker wurde den Klubs und den
nicht einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am Beginn der Sitzung des
Gemeinderates zur Verfügung gestellt.
45.2

Städtische Erholungsheime in
Westendorf, Mängel, Sanierungsarbeiten, zusätzliche Kosten
durch die Stationierung eines Mitgliedes der Berufsfeuerwehr
(GR Haager)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von GR Haager folgendes mit:
Zu Frage 1.: Nach Rücksprache mit der
Leiterin, Kathrin Steinbacher, betrifft es beide Gebäude.
Zu Frage 2.: Grundsätzlich darf diesbezüglich auf den Bericht KA 01590/2010 über die
Prüfung von Teilbereichen der Gebarung
der Erholungsheime der Stadt Innsbruck
"Haus Innsbruck - Forellenhof" verwiesen
werden, in welchem auf den Zustand der
Gebäude hingewiesen wurde.
Zu Frage 3.: Grundsätzlich wird auf die Beantwortung zur Frage 2. verwiesen. Die
notwendigen geringfügigen Instandhaltungsarbeiten wurden laufend durchgeführt,
teilweise mit Unterstützung der Innsbrucker
Immobilien Service GesmbH (IISG).
Zu Frage 4.: Siehe Beantwortung zu Frage 3. Im Übrigen wurden seitens der Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG)
keine Sanierungsarbeiten beauftragt bzw. in
Planung gegeben.
Zu Frage 5.: Es muss vorausgeschickt werden, dass es sich bei den Heimen in Westendorf um beherbergungsbetriebsähnliche
Einrichtungen auf niedrigem Niveau handelt, welche auch im touristischen Bereich
ohne nächtliche Betreuung geführt werden
würden.
Die im Einsatz stehenden Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Innsbrucker Soziale
Dienste GesmbH (ISD) haben lediglich die
Aufgabe der Begleitung und Animation der
Seniorinnen und Senioren. Sie erfüllen keine pflegedienstlichen Aufgaben, zumal gemäß der Ausschreibung keine Seniorinnen
und Senioren mit einer höheren Einstufung
als Pflegestufe Eins an den Turnussen teilnehmen dürfen. Außerdem verfügen sie
über keine pflegerische Ausbildung.
GR-Sitzung 8.11.2012

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind
privat in der Lage ihr Leben selbstbestimmt
zu führen und sich selbstständig zu versorgen, sodass kein Pflegeaufwand besteht.
Um jedoch dem besonderen Kreis der Urlauberinnen und Urlauber gerecht zu werden, dient die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner zur Nachtzeit. Dabei ist sein Ausbildung im Umgang
mit besonderen Notsituationen von Vorteil.
Beim Auslösen der Brandmeldeanlage kann
sofort Nachschau gehalten werden.
Dadurch kann ein allfälliger Kleinbrand sofort eingedämmt werden, über den digitalen
Behördenfunk können die örtliche Feuerwehr und der Rettungsdienst eingewiesen
werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr sind ebenfalls in
Erster Hilfe und für alle Maßnahmen im
Brandfall (vom Löschen bis zur Evakuierung
des Gebäudes) ausgebildet.
Zu Frage 6.: Die städtischen Wohnheime
der Stadt Innsbruck sind auf Grund ihrer
Aufgabenstellungen auch während der
Nachtstunden mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Innsbrucker Soziale Dienste
GesmbH (ISD) besetzt. So erfolgt eine Unterstützung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Einsatzkräfte durch dieses Fachpersonal auch in der Nacht.
Zu Frage 7.: Treibstoff: Für die Fahrt von
zirka 150 km (hin und retour), pro Tag an
77 Tagen, bei einem Verbrauch von geschätzten acht Litern pro 100 km, bei einem
Treibstoffpreis von geschätzten € 1,50 pro
Liter ergeben sich für die gesamte Zeit Kosten von € 1.386,--.
Es werden keine Zulagen und kein Kilometergeld ausbezahlt. Da die normale Dienstschicht um 7.00 Uhr in der Früh endet und
das Dienstende bei diesem Dienst erst um 9
Uhr ist, werden pro Dienst zwei Stunden
Zeitausgleich mit dem Faktor 1,5 gewährt,
in Summe 231 Stunden Zeitausgleich für
den gesamten Zeitraum. Vergleichsweise
wurden dazu im Jahr 2011 Angebote von
Wachdiensten eingeholt, laut diesen Angeboten lägen die Kosten dafür pro Turnus bei
€ 2.213,75 bis € 3.042,60.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung gemäß Bericht des Büros des Magistratsdirektors vom 6.11.2012 zur Anfrage von