Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_09-November.pdf

- S.145

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und 2007 ein Budget für Notfälle in Höhe von € 641,00 zur Verfügung.
Beanspruchung
im Jahr 2007

Im Haushaltsjahr 2007 ist betreffend die betragliche Beanspruchung
ein Fehler unterlaufen. Der Gesamtbetrag in Höhe von € 10.900,00
wurde innerhalb des Auslaufmonates zu Lasten des Haushaltsjahres
2006 angeordnet, wodurch in der Jahresrechnung 2006 ein Anordnungssoll in Höhe von € 21.600,00 ausgewiesen wurde. Eine Rücksprache bei der zuständigen Sachbearbeiterin bestätigte dieses Versehen.
Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass eine Ausnutzung im aktuellen Jahr
2007 nicht mehr erfolgen werde.

Belegprüfung
Barkasse

Die angesprochenen Geldmittel werden über eine Barkasse im Amt für
Jugendwohlfahrt verwaltet. Im Zuge der Prüfung der gegenständlichen
Haushaltsstelle wurde von der Kontrollabteilung eine Belegprüfung dieser Barkasse durchgeführt, welche keinen Anlass für etwaige Beanstandungen ergab.

Nachweis widmungsgemäße Verwendung
Empfehlung

Die Kontrollabteilung stellte fest, dass nach interner Bewilligung seitens
der Amtsvorständin bzw. der zuständigen Referentin im Großteil der
Fälle eine Barauszahlung an die antragstellenden SachbearbeiterInnen
erfolgte. Der Erhalt dieser Auszahlung wurde von den
SozialarbeiterInnen mittels einer Empfangsbestätigung nachgewiesen.
In diesem Zuge bemängelte die Kontrollabteilung allerdings das grundsätzliche Fehlen entsprechender „Verwendungsnachweise“ über den
Geldfluss in Richtung der zu unterstützenden Familie. Daher wurde zur
gänzlich transparenten Nachvollziehbarkeit der Auszahlungen empfohlen, in Hinkunft von den SozialarbeiterInnen nicht nur Empfangsbestätigungen über die interne Bargeldauszahlung sondern auch entsprechende Nachweise über die widmungskonforme Verwendung der ausbezahlten Beträge einzuholen und diese gemeinsam mit den vorhandenen Unterlagen bei den Barkassenbelegen zu archivieren.
In der Stellungnahme bestätigte das Amt für Jugendwohlfahrt, dass
Verwendungsbestätigungen bislang nicht bei der zuständigen Sachbearbeiterin der Verrechnungsstelle abgelegt wurden. Gleichzeitig wurde allerdings darauf hingewiesen, dass derartige Nachweise gewöhnlich
von den SozialarbeiterInnen in ihren Handakten aufbewahrt wurden.
Abschließend wurde weiters mitgeteilt, dass die Empfehlung der Kontrollabteilung gerne aufgegriffen wird und entsprechende Verwendungsnachweise in Hinkunft zentral bei der Verrechnungsstelle aufzubewahren sind.
3.6 Voranschlagsgruppe 5
Gesundheit

Allgemeines
Stichprobe 1

Zl. KA-08370/2007

Als erste Stichprobe aus dem Bereich der Voranschlagsgruppe 5 – Gesundheit wurde die Haushaltsstelle 1/519000-754000 – Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen – Lfd. Transferzlg.-Ärztekammer Notdienst
einer Prüfung unterzogen. Die Anordnungsberechtigung obliegt dabei
dem Amtsvorstand des Amtes für Gesundheit, Markt- und

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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