Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_04-Feber.pdf

- S.33

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- 86 -

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
10.2.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HU - F3, Hungerburg,
Bereich Höhenstraße Nr. 149 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HU
- F1, Zeichn. Nr. 3699, gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen außer Kraft.

§ 56 Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.
22.

III 15843/2010
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B2/19, Innsbruck-Innenstadt, Bereich Eduard-Wallnöfer-Platz (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. IN - B2, 4. Entwurf), gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Der geforderte Projektsicherungsvertrag ist abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):

21.

III 6040/2010
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B2/18, Innsbruck-Innenstadt, Bereich Hotel
Breinössl, Grundstücke .489 und
.490, Maria-Theresien-Straße
Nrn. 12 bis 14 (als Änderung des
Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN - B2, Zeichn. Nr. 3654),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Der geforderte Projektsicherungsvertrag ist abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
27.1.2011:
Der Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanentwurfes Nr. IN - B2/18, Innsbruck-Innenstadt, Bereich Hotel Breinössl,
Grundstücke .489 und .490, MariaTheresien-Straße Nrn. 12 bis 14 (als Änderung des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B2, Zeichn. Nr. 3654), gemäß
GR-Sitzung 24.2.2011

Antrag des Bauausschusses vom
10.2.2011:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. IN - B2/19, Innsbruck-Innenstadt, Bereich Eduard-Wallnöfer-Platz (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN - B2,
4. Entwurf), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.
Der Beschluss erfolgt gemäß § 65 Abs. 5
TROG unter der aufschiebenden Bedingung, dass dem Flächenwidmungsplan die
nach § 66 Abs. 1 erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.