Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_04-Feber.pdf

- S.46

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Bgm.-Stellv. Gruber: Ich bin froh, dass
ich das jetzt aufklären kann, weil hier natürlich Äpfel mit Birnen vertauscht werden.
Bei aller positiven Zusammenarbeit, die
wir tatsächlich gepflegt haben - das ist
keine Frage, denn diese werden wir auch
in Zukunft pflegen -, müssen die Dinge
schon differenziert werden.
Erstens möchte ich noch einmal klar stellen, dass die Pressekonferenz nicht wegen mir verschoben wurde. Ich sage jetzt
auch nicht den Grund, denn ich habe mich
daran gehalten, über diese Dinge nicht öffentlich zu sprechen. Der Termin wurde
wegen mir um einen Tag verschoben, da
ich am Montag noch eine Klubsitzung einberufen habe. Ich war nicht der Grund.
Das sage ich noch dazu, denn ich möchte
nicht, dass irgendwelche Behauptungen
aufgestellt werden, die nicht stimmen.
Zweitens möchte ich zur Stimme aus dem
Hintergrund oder zu einem Einsager berichten, dass ich alle ganz beruhigen kann,
denn das ist meine tiefe Überzeugung. Ich
werde das später noch argumentieren. Ich
frage mich dann, zu welchem Thema wir
sonst eine Volksbefragung machen können?
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Heute Nacht
plötzlich oder?)
Frau Bürgermeisterin, ich führe das chronologisch aus und möchte das wirklich
aufklären. Zu welcher Frage sonst, als
zum neuen Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck, zu dem wir uns sehr positiv den Kopf zerbrochen haben, sollten wir
eine Volksbefragung machen. Das sind
die neuen Spielregeln der Politik in unserer Stadt.
Ich komme gleich zum ersten Missverständnis, das aufgeklärt gehört. Wenn behauptet wird, dass durch die Volksbefragung eine zeitliche Verzögerung eintritt,
dann liegt man falsch. Wenn man meinen
Antrag durchliest und sich auch erkundigt
hätte, würde die Zustimmung zu diesem
Antrag bedeuten, dass wir bereits am
25.3.2011 die Volksbefragung durchführen
können. Am 28.2.2011 wollen wir die Endredaktion machen, was heute auch publiziert und veröffentlicht wurde. Es gibt dann
eine Sondersitzung des Gemeinderates.
Wir könnten daher am 25.3.2011 die
GR-Sitzung 24.2.2011

Volksbefragung durchführen. Es ist dann
überhaupt noch keine Frist verstrichen.
Mir die Vorhaltung zu machen, dass ich
etwas aufschieben möchte, das weise ich
mit aller Klarheit zurück. Ich komme schon
dazu, wenn wir über die Wahrhaftigkeit in
diesem Hause sprechen. Es geht nicht darum, etwas zu verschieben, denn das
kann ich nachweisen. Man müsste sich bei
den Juristinnen und Juristen das Landes
Tirol wie auch im Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 erkundigen.
Dort steht, dass man binnen fünf Wochen
eine Volksbefragung abwickeln kann.
Es kommt jetzt die inhaltliche Dokumentation. Ich stehe ganz klar zu diesem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck, das
wir ausverhandelt haben. Ich habe heute
in der Pressekonferenz ganz klar gesagt,
dass ich zur Direktwahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin stehe. Ich
möchte noch zwei Sidesteps anfügen.
GR Mag. Fritz, Du kannst mit Deinen Untergriffen und mit Deiner Aufgeregtheit
wieder etwas auf den Boden kommen,
denn ich versuche sachlich zu diskutieren.
Ich sage, dass wir, die Österreichische
Volkspartei (ÖVP), die Direktwahl in Tirol
eingeführt haben. Ich habe damals im
Jahr 1999 selber die Befragung im Wahlkreis Innsbruck, die während der Tiroler
Landtagswahl gemeinsam durchgeführt
wurde, nicht nur mitunterstützt und mitbetrieben, sondern ich habe sie auch mitorganisiert. Ich stehe zur Direktwahl der
Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters.
Ich stehe zu dem ausformulierten Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck. Ich
stehe dazu, was wir in diesem Kreis vereinbart haben.
Wir haben auch ein Vorgehen vereinbart.
Das ist richtig. Wir haben das Vorgehen
vereinbart, dass wir uns zusammensetzen
und die Dinge intern belassen, fern der Öffentlichkeit. Ich sage jetzt noch etwas, zur
Verschwiegenheit. Wenn diese Unterstellungen, die andeutungsweise von
GR Weiskopf gekommen sind, noch einmal kommen, dann werde ich einmal deutlicher werden.
Zum E-Mail-Verkehr: Ich habe gestern ein
E-Mail an alle Mitglieder der Stadtrechtsreformkommission (StRKK) geschrieben.