Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_01-Jaenner.pdf
- S.63
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26.3
I-OEF 87/2005
Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG), Lärm- und
Abgasbelastungen, Gegenmaßnahmen, beschränkte Zulassung
von Billigfluglinien (GR Buchacher)
GR Buchacher: Ich ersuche um
Zuweisung an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ und
GRÜNE; 9 Stimmen):
Der Antrag von GR Buchacher auf Zuweisung an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ und
GRÜNE; 9 Stimmen):
Der von GR Buchacher und Mitunterzeichnern am 20.10.2005 eingebrachte Antrag
wird dem Inhalte nach abgelehnt.
26.4
I-OEF 88/2005
Handymasten, Maßnahmen gegen Wildwuchs, Beschränkungen bzw. gesetzliche Verordnungen (GR Buchacher)
GR Buchacher: Nach Niederösterreich
wird es jetzt höchste Zeit, dass diesbezüglich etwas unternommen wird.
Deshalb ersuche ich um die
Zuweisung an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
GR Schreiner: Dazu möchte ich bemerken, dass ich in dieser Angelegenheit bereits vor Jahren einen Antrag gestellt
habe. Man muss natürlich schon wissen,
dass die Stadt Innsbruck in ihrer Kompetenz sehr wenige Möglichkeiten hat, diesbezüglich etwas zu unternehmen. Die
Stadt Innsbruck hat nur aufgrund des
Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetzes
(SOG) die Möglichkeit hier einzugreifen.
Es ist aber nicht so, dass die Stadt Innsbruck aufgrund meines damaligen Antrages untätig war. Auf Initiative von Bgm.GR-Sitzung 26.1.2006
Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, wurden sämtliche Betreiber zu einem Gespräch eingeladen. Das Gesprächsklima war gut, da
alle Dinge, die in dieser Sache geschehen,
aufgrund der derzeit rechtlichen Kompetenz der Stadt Innsbruck auf "Goodwill-Basis" passieren.
Man ist übereingekommen, dass ein Kataster angelegt wird, in dem alle Handymasten eingezeichnet sind. Weiters gibt
es bei der Errichtung eines Handymastens
eine Bauanzeige, welche an die Mag.Abt. III, Umwelttechnik und Abfallwirtschaft, weitergeleitet wird.
Die Errichtung eines neuen Handymastens wird dann laut Kataster überprüft.
Falls es in der Nähe bereits einen Handymast gibt, wird mit dem Betreiber Kontakt
aufgenommen, um ihn davon zu überzeugen, dass eine gemeinsame Nutzung im
Vordergrund steht, damit die Belastung für
die Bürgerinnen bzw. Bürger so gering wie
möglich ist.
Die Stadt Innsbruck veranlasst von sich
aus sowie auf Wunsch von Bürgerinnen
bzw. Bürgern, die in der Nähe eines solchen Handymastens wohnen, Messungen,
damit bestehende Anlagen überprüft
werden, ob sie richtig eingestellt sind. Eine
solche Überprüfung habe ich in Arzl bereits veranlasst, wodurch Verbesserungen
erreicht werden konnten, mit denen die
Anwohnerinnen bzw. Anwohner zufrieden
waren.
Ich finde, dass der Antrag richtig ist, aber
es kann nur über die Tiroler Bauordnung
(TBO) etwas geschehen. Ich hoffe, dass
sich diesbezüglich etwas ändert. Bemerken möchte ich aber, dass das natürlich
eine sehr sensible Angelegenheit ist. Man
muss die Bedenken und Ängste der Bürgerinnen bzw. Bürger ernst nehmen.
Wenn man in dieser Sache argumentiert,
ist man natürlich von einer Woge von Argumentation überschwemmt, die besagt,
dass alle Werte noch immer unter dem
Grenzwert liegen. Nur in Einzelfällen - hier
ist man bereit, etwas zu unternehmen sind wir an der Grenze, aber nicht darüber.
Ich wollte nur betonen, dass die Stadt
Innsbruck dieses Problem schon erkannt
hat und diesbezüglich im gesetzlichen