Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_01-Jaenner.pdf
- S.82
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reits mit Vollendung des 18. Lebensjahres
für eine Kleinwohnung bei der Stadt Innsbruck vormerken lassen können, wenn sie
zu Hause keine ausreichende Wohnfläche
haben bzw. in der Regel über kein eigenes
Zimmer verfügen.
Früher hat man, wenn man ein eigenes
Zimmer hatte, auch mit 40 Jahren zu
Hause bleiben müssen bzw. konnte sich
bei der Stadt Innsbruck nicht für eine Wohnung anmelden. Bei der Änderung der
Wohnungsrichtlinien wurde der Kompromiss mit dem 25. Lebensjahr ausgehandelt.
Wir waren damals auch für ein niedrigeres
Lebensalter, und zwar für die Vollendung
des 20. Lebensjahres. Das finden wir
grundsätzlich auch richtig, sehen jedoch
nicht sehr viel Unterschied, ob die Kinder
bzw. Enkelkinder ein eigenes Zimmer haben oder nicht. Im Grunde genommen,
wollen junge Menschen einfach einen
eigenen Haushalt gründen und sollen
auch selbstständig sein.
Daher würden wir uns der Zuweisung an
den Stadtsenat zur Vorberatung auch anschließen. Allerdings muss ich sagen,
dass wir zurzeit einen großen Andrang für
städtische und gemeinnützige Wohnungen
haben. Zirka ein Drittel der 2.300 Antragsteller haben sich für Kleinwohnungen angemeldet.
Ohne, dass wir nicht wirklich ein Konzept
haben und wissen, wo und wie viele neue
Wohnungen errichtet werden, glaube ich,
dass man diesen Antrag jetzt so nicht beschließen kann. Dann würden noch mehr
Leute auf diesen städtischen Singlewohnungsmarkt drängen, wobei auch die EURichtlinien dazukommen. Dadurch wird die
Situation nicht entlastet und auch nicht
besser.
Grundsätzlich unterstützen wir die politische Intention von GR Mag. Kogler und
befürworten es, wenn dieser Antrag dem
Stadtsenat zur Vorberatung zugewiesen
wird. Vielleicht kann dort eine Möglichkeit
erarbeitet werden, wie wir damit entsprechend umgehen können.
Mehrheitsbeschluss (gegen GR Mag. Kogler, SPÖ, FPÖ und GR Engelbrecht;
9 Stimmen):
Der Antrag von GR Mag. Kogler auf Zuweisung an den Stadtsenat zur Vorberatung wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (gegen GR Mag. Kogler, 2 SPÖ, FPÖ und GR Engelbrecht;
6 Stimmen):
Der von GR Mag. Kogler und Mitunterzeichnern am 17.11.2005 eingebrachte
Antrag wird dem Inhalte nach abgelehnt.
26.14 I-OEF 104/2005
Wohnungsvergaben, Reihungsliste für die Zuweisung von Wohnungen und Garconnieren, Listenzusammenführung (GR
Mag. Kogler)
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Ich
glaube, dass dieser Antrag überholt ist.
GR Mag. Kogler: Das ist richtig und deshalb ziehe ich diesen Antrag auch zurück.
Dieser Antrag wurde im Stadtsenat behandelt und da die Beschlüsse bzw. Protokolle des Stadtsenates relativ spät in das Internet gestellt werden, sollte man solch
wichtige Beschlüsse vielleicht den anderen Fraktionen zumindest zur Kenntnis
bringen.
Der von GR Mag. Kogler und Mitunterzeichnern in der Gemeinderatssitzung am
17.11.2005 eingebrachte Antrag gilt als
überholt.
26.15 I-OEF 105/2005
Sozial-/Notstandshilfeempfänger, Mitversicherung der Kinder
und Jugendliche zwecks Ferienaufenthalt im Ausland (GR
Mag. Kogler)
GR Mag. Kogler: Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger hat mir gerade eine Stellungnahme der Mag.-Abt. II, Soziales,
überreicht, die ich jedoch noch nicht gelesen habe.
Im Endeffekt kann man diesen Antrag dem
GR-Sitzung 26.1.2006