Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_08-Oktober.pdf

- S.45

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Die zweite Frage war, inwieweit wir dem
öffentlichen Vergaberecht unterliegen. Die
STRABAG AG ist ein privates Unternehmen und deshalb unterliegen wir nicht den
Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes.
Dipl.-Ing. Wessiak: Zur Frage der Bauzeit
des Rennweges: Die Gesamtbauzeit bis
zur endgültigen Fertigstellung am Rennweg - bis beide Fahrspuren wieder
unbehindert befahrbar sein werden - wird
etwa ein Jahr dauern. Davon wird eine
Zeit bereits ein Teil befahrbar hergestellt
werden können, aber das ist abschnittsweise unterschiedlich. Das ist der voraussichtliche Ablauf im Bereich des Rennweges.
GR Mag. Fritz: Was heißt bitte die
Tatsache, dass die A-WAY GesmbH eine
Schwester der STRABAG AG für das
Risiko ist? Wie ist die Kapitalisierung der
STRABAG AG und steht wirklich im Falle
der Schwester der gesamte Konzern
hinter den Baukosten bzw. dem Betreiberrisiko? Oder haben wir einen Dienstleistungskonzessionär, der allenfalls die
Mindestkapitalausstattung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat, wo
uns dann allfällige Forderungen nicht viel
nützen würden?
Dipl.-Ing. Dr. Schwarz: Für die Übertragung des Konzessionsauftrages von der
STRABAG AG auf die Innsbrucker
Nordparkerrichtungs- und BetriebsgesmbH gab es eine Bedingung - Vorstandsvorsitzender Dr. Schmid hat es
erwähnt - und zwar die Garantie eines für
die Innsbrucker Nordkettenbahnen
GesmbH (INKB) akzeptablen Unternehmens. Es gibt eine Konzerngarantie der
Bauholding STRABAG SE (Societas
Europaea), also der Holding. Ich kann Sie
beruhigen, denn das ist keine € 35.000,-- Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
sondern das ist ein Weltkonzern. Es steckt
also einiges dahinter.
Die STRABAG AG tritt hier als Totalunternehmer auf. Die STRABAG AG ist Planer
und Errichter, was heißt, dass die STRABAG AG nach den Bautätigkeiten draußen
ist und dann wird die Innsbrucker Nordparkerrichtungs- und BetriebsgesmbH wie der Name schon sagt - diese Anlagen
dreißig Jahre lang betreiben.
GR-Sitzung 20.10.2005

StR Dr. Pokorny-Reitter: Ich möchte
mich für die Informationen bedanken,
denn wir haben viel Neues erfahren. Viele
andere Dinge sind leider offen geblieben.
Ich hätte es für entbehrlich gefunden, dass
wieder zitiert wurde, wie der Gemeinderat
entschieden hat. Ich glaube, dass gerade
in dieser Sache die Gemeinderätinnen
bzw. Gemeinderäte, nachdem es eine
aktiv diskutierte Angelegenheit ist, schon
Bescheid über die damaligen Diskussionen und über die Abstimmung wissen.
Ich möchte zu jenen Fragen kommen, auf
die ich heute vielleicht eine Antwort
bekommen werde. Die wichtigste Frage ist
für uns nach wie vor - die diesbezügliche
Antwort ist immer verweigert worden -,
was die "Hungerburgbahn-Neu" allein und
nicht das Gesamtprojekt kostet.
Die zweite Frage bezieht sich auf den
Abgang: Direktor Dipl.-Ing. Baltes, ich
habe diesmal wieder eine Anfrage gestellt,
jedoch die dringenden Anfragen kommen
geschäftsordnungsgemäß immer am Ende
der Sitzung des Gemeinderates. Die
Beantwortung der dringenden Anfrage
vom Juli 2005 - ich nehme an, dass die
Daten aus Ihrem Hause gekommen sind hat alle drei Sektionen umfasst.
Jetzt muss ich die Zahlen nennen, denn
das sind nämlich keine € 500.000,-- im
Schnitt der letzten Jahre, sondern die
Beantwortung geht vom Jahr 2000 bis
einschließlich zum Jahr 2004, und das
sind fünf Jahre. Hier ist die Differenz
zwischen Einnahmen und Ausgaben der
niedrigste Betrag € 85.373,-- und der
höchste Betrag € 681.394,--. Wenn ich die
Differenz durch fünf Jahre dividiere,
komme ich auf einen Durchschnitt von
€ 340.738,--. Es ist mir nicht erklärlich,
wieso von Ihnen und von Bgm.-Stellv.
Mag. Dr. Bielowski bei der heutigen
Pressekonferenz immer ein Betrag in der
Höhe von € 500.000,-- genannt wird. Wie
hoch ist der Abgang der Hungerburgbahn
und nicht der beiden oberen Sektionen?
Eine Frage an die Frau Bürgermeisterin:
Wie haben gehört, dass der Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer
(TVB) nur € 7,5 Mio beschlossen hat. Wie
werden die € 2,5 Mio finanziert? Wird es
so sein, dass dies zum einen nachträglich
aus dem Jahresvoranschlag der Landes-