Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf

- S.122

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ausreichend gegeben ist oder die Möglichkeit zu prüfen, die Versicherungssumme den Verhältnissen entsprechend zu erhöhen. Analog dazu
wurde angeregt, die lt. Kassenordnung festgelegte BargeldbestandObergrenze während der Hauptmessen den aktuellen oder den neuen
Gegebenheiten anzupassen.
In ihrer Stellungnahme teilte die Gesellschaft mit, dass die Anpassung
der Versicherungssumme für Raub und Kassenbotenberaubung ohne
wesentliche Erhöhung der Prämie bereits beauftragt wurde und mit
Erhalt der Polizze die Anpassung der Kassenordnung erfolgen wird.
Guthaben bei
Kreditinstituten

Der Nachweis der Richtigkeit der zum Stichtag 31.12.2005 bilanzierten
Bankguthaben in der Höhe von € 559.029,85 wurde der Kontrollabteilung durch die Vorlage der entsprechenden Kontoauszüge der Girokonten bzw. des Sparbuches erbracht. Ergänzend dazu wurden die von
den Kreditinstituten eingeholten Saldenbestätigungen und Bankbriefe
für die Prüfung herangezogen. Die Prüfung des Guthabens bei Kreditinstituten zum Ende des Jahres 2005 wurde ergänzt durch eine stichprobenartige Abstimmung der Kontostände zum Zeitpunkt der Einschau (19.10.2006) mit den in der laufenden Buchhaltung
ausgewiesenen Salden; auch hier ergab sich kein Grund für eine Beanstandung.
Im Zuge der Prüfung der Bankkonten hat die Kontrollabteilung auch
die aktuelle Verzinsung der Kontoverbindungen eruiert und dabei festgestellt, dass die Geldinstitute der COME durchaus attraktive Konditionen im ortsüblichen Rahmen gewähren.
Zur Verifizierung der Zeichnungs- und Verfügungsberechtigung wurden
der Kontrollabteilung aktuelle Unterschriftsprobenblätter der kontoführenden Banken vorgelegt.

Stammkapital vor der
Verschmelzung

Das Stammkapital der CI betrug vor der Durchführung der Verschmelzung € 255.000,--, jenes für die Messe stand vor der Verwirklichung
der Fusion per 31.12.2003 mit € 2.180.185,03 zu Buche.

Gläubigerschutz

Aufgrund der Tatsache, dass im Rahmen der Verschmelzung weder
eine Kapitalherabsetzung bei der Messe noch eine Kapitalerhöhung bei
der CI durchgeführt worden ist, brachte die Fusion einen kapitalherabsetzenden Effekt mit sich. Aus diesem Grund verpflichtete sich die
übernehmende Gesellschaft zur Sicherstellung der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft im Sinne des § 226 AktG Rücklagen zu bilden,
wobei sich deren Höhe lt. Verschmelzungsvertrag einerseits am
Stammkapital der beiden beteiligten Unternehmen und anderseits am
Wert der gebundenen Rücklage der Messe zu orientieren hatte.

Stammkapital nach der
Fusion

Nach der Realisierung der Verschmelzung belief sich das Stammkapital
der COME somit weiterhin auf € 255.000,--, wovon auf das Land Tirol
€ 49.725,-- (19,5 %), auf die Stadtgemeinde Innsbruck € 163.200,-(64,0 %), auf die Wirtschaftskammer Tirol € 34.425,-- (13,5 %) und

Zl. KA-16081/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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