Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf

- S.167

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früher insgesamt 20 EmpfängerInnen ausgeschieden. Neue Entschädigungen wären
nach der Änderung zum 1.1.2005 mangels Erreichen der neuen Wertgrenzen nicht
mehr zuzuerkennen gewesen.
Im Rahmen der nunmehrigen Einschau wurde der Kontrollabteilung bekannt gegeben, dass auch 2006 keine neuen Entschädigungen mehr zuerkannt worden seien.
Bei vier Bediensteten der Berufsfeuerwehr, die bislang zum Teil seit Jahren die Entschädigungen bezogen hätten, seien diese mangels Erreichen der alten Wertgrenzen
(damals ATS 200.000,00 bzw. € 14.534,57) eingestellt worden. Bei den übrigen Empfängern habe es keine Änderungen ergeben.
Was die geplante Neuregelung des gesamten Nebengebührenkataloges und die in
diesem Zusammenhang zugesicherte Neufassung der Richtlinien für Kassenverlustentschädigungen anlangt, hat das im Gegenstand kontaktierte Amt für Personalwesen
ausgeführt, dass dies spätestens im Anschluss an das Projekt einer gemeinsam mit
dem Land Tirol geplanten umfassenden Novellierung des Dienst- und Besoldungsrechtes im Tiroler Landes- und Gemeindedienst erfolgen soll. Die von der zuständigen
Landesrätin eingerichtete Arbeitsgruppe aus Vertretern des Landes, des Tiroler Gemeindeverbandes und der Stadt Innsbruck habe sich kürzlich erstmals getroffen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen nicht
entsprochen.

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Anlässlich der Behandlung des Berichtes der Kontrollabteilung über die Prüfung des
Handkassenwesens der Stadtgemeinde Innsbruck hatte der GR am 21.10.2004 über
Antrag des gemeinderätlichen Kontrollausschusses zu den darin getroffenen Feststellungen und Empfehlungen folgenden Beschluss gefasst:
„Herr Magistratsdirektor wird gebeten, die nötige Einschulung und Nachprüfung der
zur Führung von Handkassen zuständigen Mitarbeiter in den einzelnen Dienststellen
in die Wege zu leiten.“
Im Rahmen der Follow up-Einschau 2004 wurde vom Büro des Magistratsdirektors
zum aktuellen Stand mitgeteilt, dass dem Beschluss des GR folgend die Finanzabteilung beauftragt worden ist, Schulungsmaßnahmen für die zur Führung von Handkassen zuständigen Mitarbeiter in den einzelnen Dienststellen zu veranlassen. Das Amt
für Rechnungswesen hat daraufhin einen Maßnahmenkatalog erarbeitet wobei lt. einem Bericht des Finanzdirektors in der Abteilungsleiterbesprechung die Vorbereitungen für die Schulungen bereits im Gange waren, möglichst bald beginnen und im Jahr
2005 abgeschlossen werden sollten.
Zur neuerlichen Anfrage im Zuge der Follow up-Einschau 2005 hat das Amt für Rechnungswesen bekannt gegeben, von den 113 Handkassen im Jahr 2005 44 Handverläge geprüft, dabei die jeweils betroffenen Dienststellen auf festgestellte Mängel hingewiesen und die korrekte Führung dargelegt zu haben. Im Jahr 2005 hätten deshalb
nicht alle Handverläge einer Prüfung unterzogen werden können, weil die Einführung
eines neuen EDV-Programmes (KIM) die personellen Ressourcen der Referate

ZI. KA-00210/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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