Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf

- S.174

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2007_02-Feber.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2007
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Textziffer

23

Im Rahmen des Berichtes über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck
IV. Quartal 2004, Zl. KA-20/2004 wurde eine Auszahlungsanordnung des Amtes für
Soziales zu einer Rechnung der ISD für Aufwandsersätze hinsichtlich der Besorgung
der übertragenen Aufgaben „Sozialkontakte Gutenbergstraße 16“, „Sozialkontakte
Haydnplatz 5“ sowie „Delogierungsprävention“ überprüft. Im maßgeblichen Rahmenvertrag zwischen der Stadt und der ISD vom 19.3.2003 fehlten allerdings Angaben
über Art und Umfang solcher Leistungen. Die Möglichkeiten einer objektiven Rechnungskontrolle seitens des Amtes für Soziales waren daher deutlich beschränkt.
Weiters wurde festgestellt, dass die hier vorgefundene gemeinsame Verrechnung aller drei Leistungen als Entgelte teilweise nicht vertragskonform war. Die Kontrollabteilung empfahl, an Hand der bisher gemachten Erfahrungen eine einvernehmliche Leistungsbeschreibung mittels Vertragsanpassung vorzunehmen, da ohne ein Mindestmaß an Kriterien sonst nicht für die sachliche Richtigkeit einer Rechnung der ISD gezeichnet werden könne. Im damaligen Anhörungsverfahren wurde bestätigt, dass die
in Geltung stehende Vertragstextierung nicht mit den tatsächlichen Vertragsabwicklungsmodalitäten übereinstimme. Die Intentionen der Vertragspartner seien aber an
sich klar gewesen, nunmehr seien aber offensichtlich redaktionelle Schwächen der
Vertragsverfassung zutage getreten. Das Amt für Soziales erwähnte zwei denkbare
Varianten, wie der Rahmenvertrag der Realität angepasst werden könnte. Die Federführung in dieser Sache sollte das Amt für Präsidiales der MA I übernehmen.
In der Stellungnahme zur Follow up-Einschau 2005 teilte das Büro des Magistratsdirektors mit, dass über Initiative des Amtes für Soziales am 5.10.2005 eine gemeinsame Besprechung zwischen allen Beteiligten stattgefunden habe. Die als notwendig
erachteten Vertragsanpassungen seien protokollarisch zusammengefasst und am
14.10.2005 dem Amt für Präsidialangelegenheiten zur weiteren Veranlassung übermittelt worden. Letzteres Amt hat diesen Sachverhalt mit dem Zusatz bestätigt, dass
zugleich ein Einvernehmen darüber bestanden habe, vor Setzung weiterer Maßnahmen das Ergebnis der anstehenden Prüfung der ISD durch die Kontrollabteilung abzuwarten. Der Vorbericht über diese Prüfung wurde am 27.12.2005 an die ISD zur
Stellungnahme versandt. Es war richtig, dass zum gegenständlichen Rahmenvertrag
noch ein darüber hinausgehender Änderungsbedarf festgestellt wurde, weshalb eine
gemeinsame Bearbeitung sinnvoll erschien.
Zur nunmehrigen Einschau wurde mitgeteilt, dass die gesamthaft vorzunehmenden
Änderungen relativ umfangreich seien, und somit frühestens im ersten Halbjahr 2007
mit einer diesbezüglichen Fertigstellung zu rechnen wäre.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

24

Anlässlich des Berichtes über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck
I. Quartal 2005, Zl. KA-8/2005 wurde eine Auszahlungsanordnung der MA V, Amt für
Erziehung, Bildung und Gesellschaft, betreffend eine „Aufwandsentschädigung“ an
den Bezirksschulinspektor aus einem Haushaltsansatz mit der Widmung „Entgelte für
sonstige Leistungen“ eingesehen. Als Bescheinigung des Anspruches wurde der Kontrollabteilung eine mündliche Verfügung des damaligen Bürgermeisters vom 9.4.1998
genannt, wonach dem seit 1.3.1998 amtierenden Bezirksschulinspektor die schon den
Vorgängern gewährte „städt. Zulage“ nun unter dem Titel einer vertraglichen „Auf-

ZI. KA-00210/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

15