Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf

- S.181

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Dazu ist seitens der Kontrollabteilung anzumerken, dass sich am zum damaligen Prüfungszeitpunkt vorgefundenen Status quo nichts geändert hat, sodass die Frage der
Kostentragung (Mietzinsanteile bzw. Betriebs- und Heizkosten) unentgeltlich überlassener Räumlichkeiten weiterhin ungeklärt ist. Nach Meinung der Kontrollabteilung wäre diesbezüglich auch ein entsprechender Organbeschluss erforderlich.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.

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Im Bericht Prüfung des Amtes für Soziales wurde festgestellt, dass die
zugeordneten Ansätze des Haushaltsvoranschlages bezüglich der „Behindertenarbeit“
nicht mit der Reichweite der Dienst- und Fachaufsicht des Amtsvorstandes
zusammenstimmen. Die Kontrollabteilung konstatierte in diesem Zusammenhang
einen aktuellen Harmonisierungsbedarf. Im Anhörungsverfahren wurden ergänzend
noch 4 weitere Bedienstete angeführt, die kostenmäßig dem Amt für Soziales
zugeordnet wurden, ohne mit dessen Aufgabenbereich im engeren Sinne in einem
Zusammenhang zu stehen. Weiters war aufgefallen, dass die Kostenstellen für die
Registratur und die Verrechnungsstelle nicht als Umlagekosten auf die jeweiligen Produkt-Kostenstellen am Jahresende umgelegt wurden, sondern eigenständig in der
KORE verblieben sind. Im Anhörungsverfahren wurde mitgeteilt, dass dieser Mangel
aufgegriffen und bereits in Bearbeitung genommen wurde.
In der Stellungnahme zur Follow up-Einschau 2005 wurde bescheinigt, dass hinsichtlich der Kostenstellen Registratur und Verrechnungsstelle die Umlageschlüssel im Einvernehmen mit dem Amt für Jugendwohlfahrt und der MA IV/Anlagenbuchhaltung
ermittelt und die Voraussetzungen für eine sachgerechte Umlegung somit geschaffen
wurden. Bezüglich der „Behindertenarbeit“ war der Stellungnahme zu entnehmen,
dass Ausgaben aus dem, dem Amt für Soziales zugeordneten Haushaltsansatz „Behindertenprojekte“ auf einer eigens dafür eingerichteten Kostenstelle verbucht werden. Diese wird zufolge der fehlenden Dienst- und Fachaufsicht seitens des Amtes für
Soziales weder mit Overheadkosten bedient, noch werden die dort gesammelten Kosten auf andere Kostenträger umgelegt. Damit ist nach Ansicht der Kontrollabteilung
aber noch nicht die Empfehlung aufgegriffen worden, die Anordnungsberechtigung
mit der tatsächlichen Fachverantwortung zu harmonisieren.
Anlässlich der diesjährigen Einschau wurde seitens des Amtsvorstandes des Amtes für
Soziales erneut bestätigt, dass dieser weder einen Einfluss bezüglich des Personaleinsatzes im Rahmen der Behindertenarbeit, noch im Hinblick auf die Art und den Umfang der im Laufe eines Haushaltsjahres realisierten und sich auf der in Rede stehenden HH.-Stelle monetär niederschlagenden Behindertenprojekte habe. In diesem Zusammenhang wurde vorgeschlagen, die Anordnungskompetenz dem Behindertenreferenten der Stadt Innsbruck zu übertragen. Die hiefür zuständige Finanzabteilung
wurde gebeten, die für eine diesbezügliche Änderung notwendigen Veranlassungen
zu treffen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.

ZI. KA-00210/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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