Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf
- S.200
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Die Kontrollabteilung stellte im Nachvollzug der Kosten- und Erlössituation im Bereich
der „Kurzparkzonenabgabe“ und im Rahmen der Kurzeinschau in die KORE allgemein
fest, dass vereinzelt (bspw. im Zuge der Rückabwicklung einzelner Straßenzüge des
Kurzparkzonengebietes „Sadrach“) Kostenstellen ohne vorheriges Aviso oder nachträgliche Mitteilung von Sachbearbeitern bebucht werden, die nicht unmittelbar für
die fragliche Kostenstelle verantwortlich zeichnen. Der „Kostenstellenverantwortliche“
hatte somit im beispielhaft geschilderten Anlassfall vorerst keine Kenntnis, sondern
erlangte erst im Nachhinein im Rahmen der eigenverantwortlichen Überprüfung seiner Kostenstellen eher zufällig Kenntnis von der Tatsache der vollendeten Rückbuchung.
In Übereinstimmung mit dem Referat für Anlagenbuchhaltung/Inventarwesen empfahl die Kontrollabteilung, künftig die Kommunikation in der Weise zu verbessern,
dass der jeweilige „Kostenstellenverantwortliche“ über derartige außertourliche Buchungen möglichst im Vorhinein, zumindest jedoch im Nachhinein zeitnah nach Abschluss der Arbeiten informiert wird.
Im Rahmen der Follow up-Einschau 2006 wurde nunmehr berichtet, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung folgend dem Amt für Straßen- und Verkehrsrecht eine
Tabelle mit „Fremdbuchungen“ auf dessen Kostenstellen betreffend das Jahr 2005
übermittelt und sachlich geprüft worden ist. Allerdings wurde in der Stellungnahme
auch eingeräumt, dass eine Kontrolle der Vollständigkeit nur schwer möglich und die
Liste für das Jahr 2006 noch ausständig sei.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Eine weitere Feststellung der Kontrollabteilung betraf die lt. Vertrag von der Überwachungsfirma täglich mindestens 2-mal vorzunehmenden Funktionskontrollen an den
bestehenden und allenfalls neu hinzukommenden Parkscheinautomaten. Von der
Stadtgemeinde Innsbruck werden zu diesem Zweck kostenlos Funktionskontrollkarten
zur Verfügung gestellt, mit denen Kontrollscheine ausgedruckt werden können.
Die Kontrollkarten dienen als Nachweis für die Funktionskontrolle und sind einen Monat lang aufzubewahren und für eine eventuelle Überprüfung durch die Stadtgemeinde Innsbruck bereit zu halten. Lt. erhaltener Auskunft sind derartige Kontrollen bis
zum Prüfungszeitpunkt allerdings noch nicht durchgeführt worden.
Die Kontrollabteilung empfahl daher, künftig von diesem Kontrollrecht Gebrauch zu
machen und in regelmäßigen Abständen die Nachweise über diese täglichen Funktionskontrollen zu verlangen.
Aus den jeweiligen Stellungnahmen der MA II/Referat Kurzparkzonenstrafen sowie
der MA III/Amt für Verkehrsplanung zum damaligen Bericht ging hervor, dass Unklarheiten bezüglich der Zuständigkeit zur Umsetzung der Empfehlung der Kontrollabteilung aufgetreten sind.
Das Büro des Magistratsdirektors hat im damaligen Anhörungsverfahren ergänzend
dazu angemerkt, dass auf Grund der abgegebenen Stellungnahmen der Fachdienst-
ZI. KA-00210/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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