Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.48
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weder über das Wettbewerbsergebnis
präjudiziert, noch wird ihm vorgegriffen
und es wird auch nicht in irgendeiner
Weise eingeschränkt.
Jetzt komme ich noch zum zweiten
Querschuss, den wir erleben mussten.
Gestern hat es von der jetzigen Vorsitzenden des Sachverständigenbeirates nach
dem Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetz
(SOG), die im Übrigen auch über den
Gestaltungsbeirat in alle Schritte zur
Vorbereitung des mit 1.3.2006 ausgeschriebenen Wettbewerbs, miteinbezogen
wurde sowie vom ehemaligen Vorsitzenden des Sachverständigenbeirates einen
offenen Brief gegeben, der auch an die
internationale Presse gegangen ist, um die
Stadt Innsbruck schlecht zu machen. In
diesem Brief stehen Vorwürfe, die
jeglicher Wahrheit entbehren.
Ich respektiere es voll und ganz, wenn
jemand eine andere Meinung als ich über
den Denkmalschutz, Stadtkern- und
Ortsbildschutz oder über das richtige
Verhältnis von "Alt" und "Neu" hat. Jedoch
das Verbreiten von Falschmeldungen über
das, was wir angeblich vorhaben bzw.
das, wo wir heute einen wesentlichen
Verfahrensschritt setzen wollen, schlecht
zu machen, nehme ich auch von der
Vorsitzenden des Sachverständigenbeirats nach dem Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) sowie vom ehemaligen Vorsitzenden und Universitätsprofessor, nicht hin.
Es wird nämlich in diesem offenen Brief
nicht mehr und nicht weniger behauptet,
als dass mit dem Wettbewerb - der nicht
Gegenstand des jetzigen Bebauungsplanes ist, aber sehr eng mit ihm zusammenhängt, weil es der nächste Projektschritt ist
- sozusagen zwangsläufig der Abbruch der
Häuserfront an der Maria-TheresienStraße droht. Das stimmt einfach nicht!
Der Betreiber hat einen Wettbewerb
ausgeschrieben und die Stadt Innsbruck
hat diesen über ihren Gestaltungsbeirat
durchaus zustimmend zur Kenntnis
genommen. Diese Ausschreibung sieht
vor, dass alle Möglichkeiten geprüft
werden, damit die höchste Qualität in der
Mischung von "Alt" und "Neu" in der
gewachsenen Parzellenstruktur erhalten
bleibt.
GR-Sitzung 30.3.2006
Es ist ausdrücklich festgehalten, dass die
drei Häuser als ablösbare Einheiten
erhalten bleiben müssen, man sie nicht
abreißen und eine 70 m lange Glasfassade in die Maria-Theresien-Straße "kleschen" kann. Solche Befürchtungen zu
verbreiten, ist eines Universitätsprofessors
einfach unwürdig. Dieser kann nämlich
auch lesen, was in der Ausschreibung
steht.
Es ist von der Farbe und Materialwahl, die
auf den gewachsenen historischen
Straßenraum abzustimmen ist und von der
Durchmischung mit kleinkörnigen Geschäften des Einzelhandels, wie sie
traditionell in einer solchen Straße an der
Straßenfront sind, die Rede. In der
Ausschreibung stehen also etliche Dinge,
die verhindern, dass ein Wettbewerbssiegerprojekt herauskommt, wo alles
abgerissen und eine irgendeine xbeliebige Kaufhausfassade hingesetzt
wird.
Uns jetzt einen offenen Brief vor die Nase
zu knallen und sozusagen mit diesem
Gespenst zu drohen, dass das passieren
wird, ist jenseits jeder Wahrheit und
wichtigen Interpretation dieses Wettbewerbs. Das ist nichts anderes als ein
Versuch, die Stadt Innsbruck daran zu
hindern, etwas Grundvernünftiges zu tun,
nämlich die von ihrer Seite zu machenden
Schritte für die Belebung der Innenstadtwirtschaft durch das Einkaufszentrum
Innenstadt mit seinem neuen Magneten zu
setzen.
Das geschieht mit den Argumenten, die
ich als "Denkmalschutz von vorgestern"
und jedenfalls nicht als jene Baukultur
bezeichnen würde, die das Land Tirol im
einstimmig beschlossenen Stadtkern- und
Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)
festgehalten hat.
Ich bin froh, dass wir im Bau- und ProjektAusschuss einstimmig der Meinung
waren, dass wir den nächsten Verfahrensschritt setzen, den Bebauungsplan
auflegen und die Chance geben, dass
dieses Projekt weiterentwickelt wird.
Wenn wir dem Investor einen Gestaltungsbeirat und einen Wettbewerb
vorgeschrieben haben, dem er sich
unterwirft, dann werde auch ich als
Gemeinderat der Stadt Innsbruck das