Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.142
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Fluktuation
Die personelle Entwicklung der ISD war von einer außerordentlich
hohen Fluktuation geprägt und belief sich auch zum Prüfungszeitpunkt
noch auf 30,9 %. Die Ursachen hiefür liegen nach erhaltener Auskunft
vor allem im Bereich der Pflege wegen der hier großen physischen und
psychischen Anforderungen an die MitarbeiterInnen. Dieser Umstand
erforderte häufig auch die Inanspruchnahme von gewerblichen
Pflegefachdiensten. Allerdings wurde eingewandt, dass sich die
Fluktuationsrate insofern relativiere, wenn die Anzahl der von vornherein nicht ganzjährig Beschäftigten (Ferialkräfte, PflegeschülerInnen
etc.) unberücksichtigt bleibt. Unter diesen Prämissen würde sich die
Fluktuationsrate laut Stellungnahme auf einen Satz von 15 bis 20
Prozentpunkte vermindern.
Behindertenbeschäftigung
Bei Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht begünstigter Behinderter
schreibt das Bundessozialamt alljährlich für das abgelaufene Kalenderjahr mittels Bescheid eine Ausgleichstaxe vor. Im Wirtschaftsjahr 2004
musste von der ISD für das Kalenderjahr 2003 eine Ausgleichstaxe von
€ 16,1 Tsd. entrichtet werden, die Besetzungsquote betrug 72,0 %. Die
Ausgleichstaxe für das Kalenderjahr 2004 ist mit € 18,8 Tsd. festgesetzt worden und schlägt sich im Jahresabschluss 2005 zu Buche. Die
Besetzungsquote ist auf 70,4 % zurückgegangen.
Personalkosten
Die Personalkosten bildeten die größte Ausgabenposition der Aufwendungen für die Betriebsleistung der ISD. Sie beliefen sich 2004 auf
€ 23,235 Mio., was einer Intensität von 72,4 % entsprach. Parallel
dazu zeigte eine grobe Nachrechnung, dass die Personalkosten die vom
Unternehmen erzielte Betriebsleistung (Umsatzerlöse und sonstige
betriebliche Erträge) mit rd. 73,5 % belasteten.
Von der o.a. Summe entfiel ein Betrag in Höhe von € 4,095 Mio. auf
die Lohn- und Gehaltszahlungen der Dienst zugewiesenen städt.
Bediensteten. Diese wurden von der Stadtgemeinde Innsbruck bevorschusst und der ISD abzüglich eines im Rahmen der Abgangsdeckung
für die Wohn- und Pflegeheime bzw. der Kinderzentren übernommenen
Teilbetrages in der Höhe von € 1,4 Mio. monatlich im Nachhinein zur
Refundierung vorgeschrieben.
Bezugsverrechnung
überlassenes Personal
Die gesamte Bezugsverrechnung einschließlich aller Nebenarbeiten für
die überlassenen städtischen Bediensteten wickelt das städt.
Besoldungsreferat ab, wofür der ISD ein monatlicher Unkostenbeitrag
in Rechnung gestellt wird. Nachdem eine schriftliche Vereinbarung hierüber nicht existiert, empfahl die Kontrollabteilung, diesbezüglich die
Stadtgemeinde Innsbruck zu kontaktieren und die gehandhabten
Verrechnungsmodalitäten schriftlich zu fixieren.
Dienstrechtliche Stellung Die dienstrechtliche Stellung des der ISD zur Dienstleistung zugewiese-
nen Personals richtet sich nach dem IGBG 1970 bzw. nach den
Vorschriften über das Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten der Stadt Innsbruck. Entsprechend der Gehaltsregelung im
öffentlichen Dienst waren die Bezüge für das gestellte Personal zum
Zl. KA-16/2005
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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