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Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_03-Maerz.pdf

- S.18

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- 217 -

z. B. für gewinnorientierte Unternehmen und für gemeinnützige
Vereinigungen festsetzen?
b)

wird die Stadt Innsbruck den
gesetzlichen Höchstrahmen für die
Entgeltfestsetzung ausschöpfen
oder der Empfehlung des europäischen Gesetzgebers folgen, "Dokumente zu Gebühren bereitzustellen, die die Grenzkosten für die
Reproduktion und Verbreitung der
Dokumente nicht überschreiten",
letzteres insbesondere für die
nicht-kommerzielle Weiterverwendung?

Das Innsbrucker Modell der lärmabhängigen Landegebühren weiterentwickeln.
Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin möge daher folgende dringende
Anfrage beantworten:
1.

Welche Flugzeugtypen mit welcher
Flugfrequenz haben in den Betriebsjahren 2005 und 2006 den Flughafen
Innsbruck frequentiert - bitte aufschlüsseln nach Linien -Charterflügen
-Bedarfsverkehr und Allgemeine Luftfahrt, bzw. nach Turboprops und
Jets?

2.

Mag. Fritz, Mair, Teyml, Mag. Pitscheider
und Dr. Krammer-Stark, alle e. h.

Welche davon waren mit wie hohen
lärmabhängigen Gebühren belegt?

3.

Wie hoch waren die Einnahmen aus
den lärmabhängigen Gebühren in den
genannten Zeiträumen?

18.2

4.

Zur Wahrung der durch die Oberste
Zivilluftfahrtbehörde vorgegebenen
Aufkommensneutralität bei Einführung
der lärmabhängigen Gebühren, war
es notwendig, die Landegebühren
gleichmäßig abzusenken. Die bis
31.3.2004 gültigen Landetarife wurden zu diesem Zweck für alle Flugzeugtypen um 11 Cent je Tonne
MTOW (= maximales Abfluggewicht)
verringert. Hat sich dieser Betrag seit
dem Berichtszeitraum (Oktober 2005)
verändert?

Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG), lärmabhängige
Landegebühren (Die Innsbrucker
Grünen)

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer
verliest die dringende Anfrage der
Innsbrucker Grünen:
Mit 1.4.2004 wurde am Flughafen
Innsbruck ein Modell lärmabhängiger
Gebühren (wohlgemerkt nur für Landungen) eingeführt, das auf der Lärmklassifizierung des Flughafens Zürich basiert.
Dieses Faktum - Basis = Lärmklassifizierung in Zürich - hat zum skurrilen Ergebnis
geführt, dass im Zeitraum 1.4.2004
(Einführung der lärmabhängigen Gebühren) bis 31.3.2005 von insgesamt
13.573 Flugbewegungen allein im Linienund Charterverkehr lediglich ganze 94 mit
lärmabhängigen Gebühren belegt waren.
Dies geht aus der Beantwortung einer
Grünen Landtagsanfrage vom Oktober 2005 hervor. Bezeichnenderweise sind
gerade die Innsbruck sehr häufig anfliegenden Maschinen, die auch bei den drei
Messstellen hohe maximale und energieäquivalente Dauerschallpegel verursachen
nicht pönalisiert.
Nicht umsonst ist wohl deshalb im
Koalitionsübereinkommen von "Für
Innsbruck" - SPÖ - ÖVP (Seite 10) unter
dem Kapitel "Ökologie und Umwelt"
folgender Punkt festgeschrieben:

GR-Sitzung 22.3.2007

Wenn ja, um wie viel?
5.

6.

Wie oben erwähnt, sieht das Koalitionsübereinkommen eine Weiterentwicklung des sogenannten Innsbrucker Modells lärmabhängiger Landegebühren vor.
a)

Gibt es bereits Aktivitäten zur
vorgesehenen Weiterentwicklung?

b)

Wenn ja, von wem und welche?

c)

Wann werden erste Ergebnisse
vorliegen?

Werden Sie bei dieser Weiterentwicklung folgende Kriterien berücksichtigen?
a)

Lärmklassifizierung auf Basis der
tatsächlich in Innsbruck gemessenen Lärmbelastung anstatt auf
Basis der Züricher Lärmklassifizie-