Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf

- S.88

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2012_01-Jaenner.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2012
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 82 -

tung großflächiger Bebauungspläne, zur
Vorarbeit des Flächenwidmungsplanes für
den Stadtteil sowie zur Erstellung des
städtebaulichen Leitkonzeptes für das besondere Entwicklungsgebiet am Fürstenweg vorgenommen.
Grundsätzlich sind Stadtteilentwicklungskonzepte sinnvoll, sie müssen aber eingebunden sein in eine gesamtstädtische Betrachtung, um übergeordnete Planungsinteressen bzw. funktionelle und räumliche
Leitziele für die gesamte Stadtgemeinde
Innsbruck hier weiter zu konkretisieren
und widersprechende Nutzungen zu vermeiden.
Dieser Vorgangsweise folgend wurden auf
der Grundlage des Stadtentwicklungskonzeptes 1980 (STEK) einzelne Stadtteilentwicklungskonzepte, so auch für die
Höttinger Au, erarbeitet. Deren grundlegenden strategischen Ziele sind in aktualisierter Form in das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) und alle darauf
aufbauenden Planungsinstrumente eingeflossen. Eine Neuerstellung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes scheint daher
nicht dringend erforderlich, auch wenn ein
partizipativer Planungsprozess die Identifikation der Bewohnerinnen bzw. Bewohner
mit ihrem Stadtteil fördern könnte.
Zu Frage 3.: Eine entscheidende Verbesserung der Situation des Stadtteiles Höttinger Au durch ein neues Stadtteilentwicklungskonzept wird nicht erwartet. Planerisch werden, wie bereits angeführt, seit
dem Jahr 1980 die spezifischen, wichtigen
Entwicklungsziele und -maßnahmen für
den Stadtteil Höttinger Au verfolgt. Diese
wurden mit dem Örtlichen Raumordnungskonzept 2002 (ÖROKO) aktualisiert
und großteils sogar verordnet.
Darüber hinaus wurden auch Schritte zur
Umsetzung einzelner Maßnahmen gesetzt, so zum Beispiel Bildungs- und Einkaufszentrum Q-West, Sicherung des
Schulstandortes "Neue Mittelschule (NMS)
und Sonderpädagogisches Zentrum
(SPZ)", Untersuchung der Ausbaumöglichkeiten von öffentlichen Kindergärten
und Schulen, Auflage Flächenwidmungsplan für ein Senioreninnen- bzw. Seniorenwohnheim am Fürstenweg und städtebauliches Leitkonzept für Wohnen und Infrastruktur für die größte BaulandreserGR-Sitzung 26.1.2012

vefläche zwischen Fürstenweg und Tiergartenstraße.
Ob ein neues Stadtteilentwicklungskonzept (STEK) für die Höttinger Au notwendig sein sollte, lässt sich erst auf der
Grundlage der Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
und der in diesem Zusammenhang vorgesehenen Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerinnen- bzw. Bürgerbeteiligung beurteilen.
Zu Frage 4.: Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, ist mit einer Fülle von Aufgaben betraut, wobei in letzter Zeit neben der Bearbeitung von wichtigen Projektentwicklungen insbesondere die großflächige, stadtteilweise Neubearbeitung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen im Vordergrund stand.
Diese Arbeit beansprucht weitaus mehr
Personal- und Zeitaufwand als erwartet.
Hinzu kommt, dass die Bearbeitung der
Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) bereits in zeitlichem Verzug ist, sodass darüber hinaus
kaum mehr Kapazitäten bestehen. Vor
diesem Hintergrund wurden nach Rücksprache mit der Frau Bürgermeisterin die
Stellungnahmen zu den verschiedenen
Anfragen zu Stadtentwicklungskonzepten
vorerst zurückgestellt.
Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, geht davon aus, dass mit der der Beantwortung
dieser Anfrage auch der ursprüngliche
Auftrag des Stadtsenates vom 30.6.2010,
eine Stellungnahme der Mag.Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, zum Gemeinderatsantrag
I-OEF 98/2010, Stadtteilentwicklungskonzept Höttinger Au (I-MD 13e/2011) von
Bgm-Stellv. Gruber vom 25.2.2010 abzugeben, erledigt ist.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser
Beantwortungsvorlage beträgt zehn Stunden.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
den Klubobleuten in der Sitzung des Gemeinderates ausgehändigt.