Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf
- S.141
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ellen Anweisung des Magistratsdirektors empfahl die Kontrollabteilung
dennoch, die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips durch eine getrennte
Aufbewahrung der jeweiligen TAN-Codes von den zeichnungsbefugten
Personen bzw. eine entsprechende gemeinsame (kollektive) Freigabe
von Überweisungen sicherzustellen.
Die Leiterin des Amtes für Rechnungswesen der MA IV sagte im Hinblick auf die kollektive Zeichnungsberechtigung bezüglich des BankGirokontos im Anhörungsverfahren zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung Rechnung zu tragen.
Hoher Guthabenstand
Zu den bestehenden Veranlagungen wurde vom Magistratsdirektor
auf dem Bank-Girokonto weiters verfügt, dass die erstmalige und künftig laufende Prü– Empfehlung
fung/Evaluierung der Veranlagungen der KUF-Gelder durch die MA IV
zu erfolgen hat. Die Kontrollabteilung bemerkte, dass der Stand auf
dem Bank-Girokonto (der durchschnittliche Guthabenstand vom
01.04.2005 bis 30.09.2011 lag bei ca. € 227.500,00) nach Meinung der
Kontrollabteilung deutlich zu hoch bemessen ist.
Die Kontrollabteilung empfahl der MA IV zu prüfen, ob diesbezüglich
eine zinsbringendere Veranlagungsmöglichkeit besteht. Das Referat
Subventionen/Förderungen der MA IV als zuständige Dienststelle teilte
dazu mit, dass entsprechend der Produktverantwortlichkeiten selbstverständlich eine Optimierung des Portfolios angestrebt werde. Allerdings erscheint es nicht zweckmäßig oder zielführend, ausschließlich
auf „zinsbringendere“ Veranlagungsmöglichkeiten Wert zu legen. Die
Kontrollabteilung wies in ihren Anmerkungen darauf hin, dass mit der
ausgesprochenen Empfehlung der Umstand verdeutlicht werden sollte,
dass beispielsweise per 30.09.2011 ein Betrag von € 211.630,74 als
täglich fälliges Guthaben auf einem Bank-Girokonto zur laufenden Disposition zur Verfügung stand. Der Vierteljahresabschluss per
30.09.2011 wurde von der Bank auf der Basis eines Habenzinssatzes
von 0,9 % p.a. abgerechnet. Vergleichsweise dazu betrug der
3-M-EURIBOR im September 2011 im Monatsdurchschnitt 1,54 % p.a.
Weiters führte die Kontrollabteilung aus, dass sie insgesamt natürlich
davon ausgeht, dass für jede Veranlagung der Stadt Innsbruck für die
MA IV sowohl Rendite- als auch Risikoüberlegungen relevant sind.
(Adäquater) buchhalterischer Ausweis –
Empfehlung
Nachdem die so genannten „KUF-Gelder“ seit dem Verfall zu Gunsten
des Haushaltes der Stadtgemeinde Innsbruck per 01.04.2005 wirtschaftlich der Stadt zuzuordnen sind, vermisste die Kontrollabteilung
einen adäquaten buchhalterischen Ausweis dieser Mittel in der Jahresrechnung der Stadt Innsbruck. Denkbar war nach Einschätzung der
Kontrollabteilung ein Ausweis in der Vermögensrechnung.
Im Sinne einer transparenten Darstellung der in diesem Rahmen veranlagten Geldmittel empfahl die Kontrollabteilung der MA IV, einen
künftigen Ausweis in der Vermögensrechnung der Stadtgemeinde
Innsbruck zu prüfen. Die MA IV – Amt für Rechnungswesen stimmte in
der abgegebenen Stellungnahme der Empfehlung der Kontrollabteilung
vollinhaltlich zu. Eine Berücksichtigung der beiden Rentenfonds und
des Bankkontos in der Vermögensrechnung der Stadt Innsbruck für
das Jahr 2011 wurde in diesem Zusammenhang zugesagt.
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Zl. KA-11069/2011
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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