Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf
- S.178
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Im Zuge der Follow up – Einschau 2011 wurde mitgeteilt, dass die gegenwärtige Honorarberechnung auf Basis tatsächlicher Nettobaukosten erfolge, wobei ein Höchstbetrag vereinbart werde, über welchen hinaus keine Honorare abgegolten würden
(sog. Deckelung). Insbesondere bei Wohnbauten werde, in Abhängigkeit von den angemessenen Baukosten gemäß Wohnbauförderungsrichtlinie, ein Bonus-MalusSystem zur Honorarberechnung eingesetzt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde alternativ entsprochen.
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Im Zuge einer stichprobenartigen Überprüfung und Abstimmung der Schlussrechnungen mit den von den Firmen erstellten und übermittelten Rechnungsunterlagen wurden verschiedentlich Differenzen augenscheinlich. Dies betraf sowohl Formelfehler
als auch falsch eingesetzte Preise und führte zu Mehrverrechnungen von rd.
€ 16.200,00. Zudem waren aus Sicht der Kontrollabteilung einige Abrechnungspositionen zu hinterfragen. Die entsprechenden Mehrzahlungen wurden aufgelistet und
von der Kontrollabteilung im Zuge der Schlussinformation dem zuständigen Sachbearbeiter bekannt gegeben. Die Kontrollabteilung empfahl eine umgehende Kontaktaufnahme mit den Firmen, um die falsch verrechneten Beträge zurückzufordern.
In ihrer damaligen Stellungnahme begründete die Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG ausreichend die Korrektheit von zwei beanstandeten Zahlungen und bestätigte in einer Abrechnungsposition die ungerechtfertigte Massenmehrung bzw. die daraus resultierende Überzahlung. Die Rückforderung des Differenzbetrages wurde zugesagt.
In ihrer Stellungnahme bestätigte die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG die
Rückvergütung der gegenständlichen Überzahlung mittels Vorlage belegender
Schriftstücke.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
7.4 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen
der Reitsportzentrum Igls GmbH
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Im Frühjahr des Jahres 2011 führte die Kontrollabteilung eine Prüfung von Teilbereichen der Reitsportzentrum Igls GmbH durch. Der diesbezügliche Bericht,
Zl. KA-01197/2011, wurde am 30.05.2011 fertig gestellt. Im Rahmen dieser Prüfung
hatte die Kontrollabteilung einige Empfehlungen ausgesprochen, deren Umsetzung
im Zuge des seinerzeitigen Anhörungsverfahrens entweder zugesichert oder nach
Möglichkeit bereits erledigt worden ist. Die nach Durchführung des damaligen Anhörungsverfahrens noch nicht realisierten Anregungen der Kontrollabteilung waren Gegenstand der nunmehrigen Follow up – Einschau 2011:
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Die Kontrollabteilung stellte im Zuge der Prüfung der gesellschaftsrechtlichen Grundlagen und der in diesem Zusammenhang vorgenommenen Einschau in das Firmenbuch sowie in den zu Prüfzwecken vorgelegten aktuellen Gesellschaftsvertrag fest,
dass dort noch immer die alte Gesellschaftsform „KEG“ der nunmehrigen Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG evident gehalten worden war.
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Zl. KA-00200/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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