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Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_09-November.pdf

- S.16

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- 1416 -

Im Endeffekt ist dieses Gesamtpaket für
die heutige Abstimmung ausschlaggebend. Mit diesem Gesamtpaket wurde für
die Stadt Innsbruck ein gutes Verhandlungsergebnis erzielt. (Beifall)
GR Mag. Fritz: Wir stimmen heute nicht
über ein Gesamtpaket, sondern über eine
Maßnahme ab, weil die Geschichte
hinsichtlich der Zuschüsse für die
Regionallinien noch nicht endgültig über
die Bühne und vor allem nicht Gegenstand
dieses Beschlusses ist.
Wenn Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski
sagt, dass die Stadt Innsbruck auch am
Busbahnhof profitiert, weil unsere Verkehrspolitik natürlich davon abhängt, dass
es einen ordentlichen Regionalverkehr
gibt, hat er Recht. Aber das hat mit den
Zuständigkeiten und den Finanzierungsverantwortlichkeiten überhaupt nichts zu
tun. Natürlich profitiert die Stadt Innsbruck
auch von den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB), weil die Pendlerinnen bzw.
Pendler mit den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) nach Innsbruck kommen.
Es ist aber noch niemand auf die Idee
gekommen, von Innsbruck einen Zuschuss zu den Bundestarifbestellungen
und gemeinwirtschaftlichen Leistungszahlungen der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) zu fordern. Dies, obwohl
wir natürlich davon profitieren, dass die
Leute mit den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und nicht mit dem Auto ins
Stadtzentrum fahren. So kann es nicht
sein!
Natürlich ist Verkehrspolitik im Land und in
der Stadt ein sehr vernetztes System, das
zusammenhängt. So wie die Kompetenzverteilung in unseren Gesetzen ist - im
Übrigen auch der Finanzausgleich -, würde ich schon darauf bestehen, dass für
den Regionalverkehr, auch wenn er im
Interesse der Stadt liegt, das Land Tirol
gefälligst die Finanzierungsverantwortung
und die Stadt Innsbruck für ihren Teil hat.
Es liegt doch auf der Hand, dass es
sowohl am Südtiroler Platz als auch am
Busbahnhof eine Systemintegration für
eine einheitliche Fahrgastinformation
geben sollte. Landeshauptmann-Stellvertreter Ferdinand Eberle sollte an seinen
Geschäftsführer in der Verkehrsverbund
Tirol GesmbH (VTG) die Weisung geben,
GR-Sitzung 17.11.2005

er soll gefälligst mit den Flausen aufhören,
eine neue Eigenentwicklung zu machen,
sondern soll das System, welches es in
der Stadt Innsbruck schon gibt, mitverwenden, damit man für den Fahrgast eine
einheitliche Benutzeroberfläche hat.
Wenn diese Weisung des Landeshauptmann-Stellvertreters Ferdinand Eberle, die
eine grundvernünftige Sache ist, der Stadt
€ 600.000,-- kosten soll und etwas ist, was
der Verkehrsverbund Tirol GembH (VTG)
gar nichts sowie dem Land Tirol auch
nichts extra kostet, nur die Weisung ist,
mit einem Umfug aufzuhören, nämlich mit
dieser Sonderplanung. Die Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) und die Österreichische
Postbus AG haben auch auf den Regionallinien schon lange ein gemeinsames
System der Ampelbeeinflussung.
Laut Anfragebeantwortung im Tiroler
Landtag plant die Verkehrsverbund Tirol
GesmbH (VTG) seit zwei Jahren und geht
vielleicht in zwei bis drei Jahren in eine
Pilotphase, aber zusammengebracht haben sie noch immer nichts. Das haben
bitte die Unternehmen Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB) und Österreichische Postbus AG
schon lange selbst gemacht.
Wenn es um solche Sachen wie um
einheitliche Benutzeroberflächen geht,
was schlichte Abmachungen sind und
nichts extra kosten, wird auch auf Landesseite Geld eingespart, wenn ein bewährtes
System einfach 50 Meter weiter südlich
eingesetzt wird. Wenn wir dafür einen Betrag in der Höhe von € 600.000.-- zahlen
sollen, so verstehe ich das nicht.
GR Hafele: Zur sachlichen Richtigstellung,
da GR Mag. Fritz die Fahrgastinformation
angesprochen hat. Es ist ein Unterschied,
ob man einen Mercedes hat, ihn aber nicht
benötigt und ein Volkswagen genauso genügen würde. Hier liegt die Diskrepanz.
Das war eigentlich der strittige Knackpunkt
und das weiß GR Mag. Fritz genauso wie
ich.
StR Dr. Patek: Das, was Bgm.-Stellv.
Mag. Dr. Bielowski in seiner Wortmeldung
als wünschenswerten Zustand geschildert
hat, hätte man geradezu wortwörtlich aus
dem Pflichtenheft der Verkehrsverbund
Tirol GesmbH (VTG) vorlesen können.