Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_09-November.pdf

- S.57

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- 1457 -

Beschluss (einstimmig):

25.

Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses
vom 7.11.2005:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. RE - F4, Pradl – Reichenau, Eckbereich Egerdachstraße –
Kravoglstraße, Gp. .958 und Teilfläche der
Gp. 3027, beide KG Pradl (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes Nr. RE - F1,
Zeichn. Nr. 3564) wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.

24.

III 6147/2005
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE - B1/2,
Pradl – Reichenau, Eckbereich
Egerdachstraße - Kravoglstraße,
Gp. .958, Teilfläche der
Gp. 1332/5 und der Gp. 3027, alle
KG Pradl (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. RE - B1,
Zeichn. Nr. 3582), gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2001

GR Ing. Krulis: Der Bau- und ProjektAusschuss empfiehlt dem Gemeinderat
einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses
vom 7.11.2005:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE - B1/2,
Pradl - Reichenau, Eckbereich Egerdachstraße - Kravoglstraße, Gp. .958, Teilfläche der Gp. 1332/5 und der Gp. 3027, alle
KG Pradl (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. RE - B1, Zeichn. Nr. 3582),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001 wird
beschlossen.
GR-Sitzung 17.11.2005

III 3773/2005
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. PR - B1/3, Pradl, Bereich
nördlich der Olympiastraße und
östlich des Sillufers (teilweise
als Änderung des Bebauungsplanes Nr. PR - B1/1, Zeichn.
Nr. 3833), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2001

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Der erforderliche Projektsicherungsvertrag ist abgeschlossen.
Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen GR Buchacher; 1 Stimme):
Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses
vom 29.9.2005:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. PR - B1/3, Pradl, Bereich nördlich der
Olympiastraße und östlich des Sillufers
(teilweise als Änderung des Bebauungsplanes Nr. PR - B1/1, Zeichn. Nr. 3833),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001 wird beschlossen.

26.

III 1589/2005
Bebauungsplanentwurf Nr. IG B4, Igls, Bereich: Teilfläche aus
der Gp. 766/1, KG Igls (Projekt
"Am Bichl 2"), gemäß § 56 Abs. 3
TROG 2001

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Auflagefrist sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen liegen
dem Akt im Original bei.
In der Stellungnahme wird festgehalten,
dass durch die vorgesehene teilweise Verlegung des Interessentenweges massiv in
die Dienstbarkeitsrechte der Einspruchswerber eingegriffen würde. Darüber hinaus
würde die Zufahrt den Bauvorschriften widersprechen, für die große Wohnungsanzahl unzureichend sein und die Sicherheitsvorschriften für Einsatzfahrzeuge verletzen.
Bezogen auf den vorliegenden Bebauungsplanentwurf Nr. IG - B4 ergeben sich
aus der vorgebrachten Stellungnahme