Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_09-November.pdf
- S.104
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- 1504 -
dert, dass nunmehr auch Bürgerinnen und
Bürger mit dem vollendeten 19. Lebensjahr berechtigt sind, sich als Wohnungswerber in die Vormerklisten eintragen zu
lassen.
Mag. Kogler und Tunner, beide e. h.
Derzeit können sich nur Wohnungswerber
mit vollendetem 25. Lebensjahr in den
Vormerklisten eintragen lassen.
Mit dieser Regelung entspricht das Vormerksystem bei weitem nicht mehr den
Anforderungen unserer gesellschaftlichen
Strukturen. Die gesellschaftliche Entwicklung der letzten Jahrzehnte und die damit
verbundene weitgehende Auflösung der
Mehrgenerationenhaushalte hatte unter
anderem zur Folge, dass Jugendliche
immer früher die elterliche Wohnung verlassen und so auf den freien Wohnungsmarkt drängen. Diese Bevölkerungsgruppe, welche zumeist über einen akuten
Wohnungsbedarf aber nur geringes Einkommen verfügt, wird derzeit unverständlicherweise vom sozialen Wohnungsmarkt
ausgeschlossen.
Insbesondere auch vor dem Hintergrund
der steigenden Arbeitslosigkeit bei den
Jugendlichen haben wir die Verantwortung
gerade dieser Altersgruppe besonders zu
helfen und die Voraussetzungen zu schaffen, um ihnen einen erfolgreichen Start zu
ermöglichen. Dazu zählt vor allem auch
die Möglichkeit, eine der unter städtischer
Vorgabe stehenden Wohnungen zu mieten/kaufen.
Viele Parteien und Fraktionen sprechen
sich zwar für die Senkung des Wahlalters
auf 16 Jahre aus, gewähren jedoch den
volljährigen Bürgerinnen und Bürgern bis
jetzt nicht die Aufnahme ins städtische
Vormerksystem für Wohnungswerber.
37.2
I-OEF 104/2005
Wohnungsvergaben, Reihungsliste für die Zuweisung von Wohnungen und Garconnieren, Listenzusammenführung (GR
Mag. Kogler)
GR Mag. Kogler: Ich stelle gemeinsam
mit meiner Mitunterzeichnerin folgenden
Antrag:
GR-Sitzung 17.11.2005
Der Gemeinderat möge wie folgt beschließen:
Die Reihungslisten der städtischen Wohnungsvergabe (Vormerkliste - Beschlussliste) werden im Hinblick auf eine verstärkte Transparenz, Nachvollziehbarkeit und
antragsstellerorientierte Zweckmäßigkeit
auf eine Liste reduziert.
Mag. Kogler und Tunner, beide e. h.
Den Wohnungssuchenden werden derzeit
nur Rangordnungszahlen bekannt gegeben, die keinen absoluten, sondern nur
einen relativen Aussagewert darstellen.
Auf Grund dessen kann der Wohnungswerber mit dieser Rangordnung eigentlich
nur sehr, sehr beschränkt eine Aussage
ableiten, an welcher Stell er gereiht ist,
geschweige denn, in weiterer Folge wann
er auch tatsächlich eine Wohnung bekommen würde.
Bedingt durch dieses ineffiziente System
und die mangelnde Aussagekraft der Reihung sind viele Wohnungswerber überfordert und werden daher bei der Mag.Abt. IV, Wohnungsservice, immer wieder
vorstellig, was zu einer enormen zeitlichen
Belastung der Mitarbeiter führt.
Da Wohnungswerber meist ein konkretes
Wohnungsproblem haben, sollen diesen
auch möglichst rasch konkrete Auskünfte
erteilt werden.
37.3
I-OEF 105/2005
Sozial-/Notstandshilfeempfänger, Mitversicherung der Kinder
und Jugendliche zwecks Ferienaufenthalt im Ausland (GR
Mag. Kogler)
GR Mag. Kogler: Ich stelle gemeinsam
mit meiner Mitunterzeichnerin folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge wie folgt beschließen:
Die Mag.-Abt. II, Soziales, soll zukünftig
allen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit einräumen, durch eine Deckungszusage der Krankenkosten einen Ferienaufenthalt im Ausland zu ermöglichen.
Weiters soll der zuständige Bgm.-Stellv.
Dipl.-Ing. Sprenger an den zuständigen