Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_10-Juli.pdf
- S.15
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sprüche, aus welchem Rechtstitel
auch immer, die aus der Modernisierung, Errichtung und Wartung von
Aufzügen und Fahrtreppen resultieren, nicht auf die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) übergegangen sind, tritt die Stadtgemeinde
Innsbruck diese Ansprüche an die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) ab (echte Zession).
2.
3.
Die Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG) trägt das alleinige und
ausschließliche Prozessrisiko zur gerichtlichen Durchsetzung der abgetretenen Forderung. Weiters hat die
Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KG (IIG) alle im Zusammenhang
mit dieser Forderungsabtretung anfallenden Gebühren und Abgaben alleine zu tragen bzw. der Stadtgemeinde
Innsbruck zu ersetzen.
Als Vergütung für die Forderungsabtretung erhält die Stadtgemeinde
Innsbruck im Falle des gänzlichen
oder teilweisen Obsiegens der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) oder bei Abschluss eines Vergleiches zwischen den Prozessparteien als Vergütung ein Drittel des ersiegten und eingetriebenen Betrages
abzüglich anteiliger Betreibungskosten. Über die Verwendung dieses Betrages entscheidet die Stadtgemeinde
Innsbruck allein.
Das ist der andere Fall, wenn es darum
geht, durch öffentliche Aufträge die größtmögliche Transparenz für den Steuerzahler bzw. die Steuerzahlerin sowie die
günstigsten Preise zu erwirtschaften. Es
ist Ihnen bekannt, dass nach einem kartellgerichtlichen Erkenntnis des Obersten
Gerichtshofes (OGH) im November 2008
feststeht, dass sich in Österreich tätige
Aufzugsfirmen bei der Errichtung von verschiedenen Aufzugsanlagen abgesprochen haben.
Es geht darum, dass wir die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) ermächtigen, die entsprechenden Klagen in
unserem Namen einzubringen.
8.
I-Präs. 337e/2011
Stadtgemeinde Innsbruck, Verzicht von der im Konkurs über
das Vermögen der Wagnerschen
Univ.-Druckerei GesmbH (WUB)
angemeldeten Pachtzinsforderung
Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung von RUDI, FPÖ und FREIHEITLICH
UND FREI; 4 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 13.7.2011:
Die Stadtgemeinde Innsbruck stimmt zu,
dass von der im Konkurs über das Vermögen der Wagnerschen Univ.-Druckerei
GesmbH (WUB) zu GZ. 7 S 16/07y, Landesgericht Innsbruck, angemeldeten
Pachtzinsforderung der Stadtgemeinde
Innsbruck ein Betrag in der Höhe von
€ 188.000,-- (das ist der Ablösebetrag der
Versicherung für Schäden am Dach der
WUB-Halle) in Abzug gebracht wird.
Dies im Hinblick darauf, dass die Versicherung (Wiener Städtische Versicherung AG)
zugesagt hat, zu Schadensnummer 1803429786 sämtliche Kosten der
Dachsanierung bis zur Höhe von
€ 585.000,-- auch gegenüber der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG)
als Erwerberin zu übernehmen.
Dieser Antrag besteht aus zwei Punkten,
wobei ich den ersten Punkt dem Stadtsenat zur Kenntnis zu bringen hatte. Das
habe ich getan.
Der zweite Punkt steht mit einem Akt, den
wir noch später behandeln, in Verbindung.
Wir haben die Verhandlungen bis zum
Ende des Jahres 2010 geführt. Die Pachtzinsforderungen, die in den Folgemonaten
des Jahres 2011 angefallen sind, wurden
gegengerechnet. Wir haben auf der anderen Seite mit der Versicherung vereinbaren können, dass die Versicherungsleistung zur Sanierung des Daches, das durch
einen Hagelschaden stark beschädigt
worden ist, für die Errichtung der Halle gesichert ist. Es wird jetzt aber nicht das
Dach saniert, sondern die Mittel fließen in
das Projekt ein. Ein Teil muss saniert werden.
Sollte die Kletterhalle genau an diesem
Standort kommen, was ich sehr hoffe,
dann wird dieser Bereich auch verwendet.
GR-Sitzung 14.7.2011