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Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_10-Juli.pdf

- S.103

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- 577 -

Zu Frage 4.: Grundsätzlich ist festzustellen, dass es nicht eine "Steuerungsgruppe
Integration" und einen "Integrations-Beirat"
geben soll, sondern nur ein einziges, noch
zu benennendes Gremium, dessen Zusammensetzung unter Antwort 3. beschrieben ist.

Die Liefervereinbarungen
trag) lauten wie folgt:

(Rahmenver-

1.

Die Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) bietet ihren BewohnerInnen als unentgeltliche
Serviceleistung die Sammlung der
Rezepte und Organisation der Belieferung mit den erforderlichen Medikamenten an.

Zu Frage 6.: Die "Integrations-Dialoggruppe" hat sich am 14.10.2010 konstituiert.

2.

Die Apotheke übernimmt diese Aufgabe unter nachstehenden Rahmenbedingungen:

Zu Frage 7.: Grundsätzlich wurden alle der
Integrationsstelle bekannten in Innsbruck
tätigen Vereine und Einzelpersonen und
VertreterInnen verschiedener Institute der
Leopold-Franzens-Universität Innsbruck,
die sich im Bereich Integration engagieren,
eingeladen. An der Sitzung vom
14.10.2010 waren 34 Personen, die Vereine unterschiedlicher Kulturkreise, VertreterInnen unterschiedlicher Institute der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck und
Einrichtungen (wie zum Beispiel das Zentrum für Migranten und MigrantInnen in Tirol {ZeMiT}) im Bereich Integration vertreten.

2.1 Die Apotheke liefert die Medikamente
an allen Tagen außer Sonn- und Feiertagen und zwar von Montag bis
Freitag zweimal täglich sowie Samstag einmal täglich bis 12.00 Uhr. Für
Notfälle wird während der regulären
Öffnungszeit der Apotheke eine gesonderte unverzügliche Zustellung
zugesichert.

Zu Frage 5.: Siehe dazu Antwort zu Frage
4.

Zu Frage 8.: Zwei gewählte VertreterInnen
der "Integrations-Dialoggruppe" werden
dem neuen, beratenden Gremium angehören.
Zu Frage 9.: Voraussichtlich im
Herbst 2011.
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser
Beantwortungsvorlage beträgt 8 Stunden
und 40 Minuten.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
den Klubobleuten in der Sitzung des Gemeinderates ausgehändigt.
46.5

I-OEF 90/2011
Innsbrucker Soziale Dienste
GesmbH (ISD), einheitliche Liefervereinbarungen mit den Apotheken (Die Innsbrucker Grünen)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur dringenden Anfrage der Innsbrucker Grünen
(Seite 557) Folgendes mit:

GR-Sitzung 14.7.2011

2.2 Schuldrezepte werden grundsätzlich
nach Maßgabe der arzneimittelrechtlichen Vorschriften akzeptiert.
2.3 Die Belieferung erfolgt pro BewohnerIn namentlich gekennzeichnet auf die
jeweilige Station. Kühlware wird gesondert gekennzeichnet und auf deren Lagerung hingewiesen.
2.4 Die Entsorgung der gesammelten
Altmedikamente wird von der Apotheke übernommen.
2.5 Bei der Abklärung von Rezeptgebührenbefreiungen erfolgen Hilfestellungen von Seiten der Apotheke. KUFRezepte werden von der Apotheke
weitergeleitet, wenn dies vom Patienten gewünscht wird.
2.6 Als qualitätssichernde Maßnahme
bietet die Apotheke für das Pflegepersonal in regelmäßigen Abständen
sowie bei besonderem Bedarf unentgeltlich Informations- und Fortbildungsveranstaltungen an. Dafür steht
ein ausgebildeter Pharmazeut bei
Bedarf zumindest einmal pro Monat
(drei Stunden) zur Verfügung.
2.7 Die Apotheke rechnet die erbrachten
Leistungen gegenüber dem/r BewohnerIn einmal monatlich ab. Dabei ge-