Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 04-April.pdf

- S.19

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- 573 -

zur Kenntnis bringen wollte. Daraus entstand diese Notsituation, die das
von mir verfügte Notrecht notwendig gemacht hat.
Ich bringe nachstehend angeführte Notrechtsverfügung von
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski nach Rücksprache mit mir und in Absprache mit StR Dr. Gschnitzer vom 9.4.2003, im Stadtsenat vom 16.4.2003,
nachträglich zur Kenntnis:
Die Stadtgemeinde Innsbruck verkauft ihr Grundstück 1133/4, vorgetragen
in EZ 1702, Grundbuch
81136 Wilten, mit einem Flächenausmaß laut Ka2
taster von 2.799 m samt allen dort vorhandenen Baulichkeiten und Anlagen (Bauhof Wilten) an die Med.-PARK ErrichtungsgesmbH zu nachstehenden Konditionen:
1.

2.
3.
4.

5.

Der Kaufpreis ist in nicht öffentlicher Sitzung zu referieren. Der Kaufpreis ist binnen zwei Wochen nach beidseitiger beglaubigter Vertragsunterfertigung zur Zahlung fällig. Die Med.-Park ErrichtungsgesmbH
verpflichtet sich darüber
hinaus, für jede über eine Nettogesamtbau2
fläche von 1.000 m hinausgehende und hergestellte Nettobaufläche
einen zusätzlichen in nicht öffentlicher Sitzung zu referierenden Quadratmeterpreis zusätzlicher Nettobaufläche zu bezahlen, der mit der
Errichtung dieser Mehrfläche zur Zahlung fällig wird.
Der Verkauf der Vertragsliegenschaft erfolgt wie sie liegt und steht
mit allem Zubehör insbesondere den vorhandenen Baulichkeiten und
sonstigen Anlagen.
Ein allfälliger Abbruch der Baulichkeiten und deren Entfernung geht
ausschließlich zu Lasten der Käuferin.
Die Stadt Innsbruck leistet Gewähr für die Freiheit von bücherlichen
und außerbücherlichen Belastungen, insbesondere von Bestandrechten, sie leistet jedoch nicht Gewähr für eine bestimmte Beschaffenheit,
eine bestimmte Flächengröße, eine bestimmte Eigenschaft oder Eignung.
Die Käuferin räumt der Verkäuferin am Kaufgrundstück ein Wiederkaufsrecht ein. Danach steht der Stadt Innsbruck das Recht zu, das
Grundstück wieder zu kaufen, wenn nicht bis 30.6.2004 die Med.Park ErrichtungsgesmbH auf ihren Grundstücken 1128/2, 1128/3 und
1128/4, alle KG Wilten, das Bauprojekt, wie es baubehördlich genehmigt ist, errichtet, fertig gestellt und den Nutzern übergeben hat. In
diesem Falle ist ein in nicht öffentlicher Sitzung zu referierender
Kaufpreis zu entrichten. Für allenfalls bis dorthin getätigte Investitionen der Med.-Park ErrichtungsgesmbH leistet die Stadt Innsbruck
keine wie immer geartete Ablöse, diese Bautätigkeiten erfolgen ausschließlich auf Risiko der Käuferin.

GR-Sitzung 24.4.2003