Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_01-Jaenner.pdf

- S.124

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Welche Konsequenzen gibt es in diesem Fall? Die Konsequenzen sind, dass man auf eine reine Tagsatzfinanzierung geht, welche die
Gemeinden nicht mehr mitfinanzieren. Die Frauen "dürfen" zu Hause bleiben und werden weiterhin vom Mann geschlagen, weil die Gemeinde den
Aufenthalt in einem Frauenhaus nicht mehr zahlen kann. Was ist denn das
für ein Zynismus?
Wenn man die Konsequenzen von diesem Handeln sieht und
dies noch in Kauf nimmt, muss man das entsprechend rechtfertigen können. Ich frage mich, ob ein Betrag in der Höhe von € 10.000,-- pro Jahr,
und zwar limitiert bis zu dem Zeitpunkt wo eine endgültige Lösung gefunden wird, eine ausreichende Rechtfertigung ist, um stur auf diesem Standpunkt zu bleiben. Die Beträge sind nicht so hoch, sodass man als Politiker,
egal ob vom Land Tirol oder von der Stadt Innsbruck, diese Konsequenzen
in Kauf nimmt. Hier fehlt in meinen Augen das Augenmaß. Das darf nicht
unter Inkaufnahme solcher Konsequenzen ausgefochten werden.
GR Mag. Kogler: Ich möchte auf unsere Budgetrede in dieser
Sache hinweisen. Diese Kompetenzen übergeordnet in die funktionellen
Räume zu setzen, ist für uns ein typisches Beispiel eines Regionalparlaments. Es geht dann nicht mehr um die Sache, sondern es müssen alle mitzahlen.

Bgm. Zach übergibt den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger.

Bgm. Zach: Die Einrichtung DOWAS für Frauen bzw. diese
grundsätzlichen Dinge sind uns allen bekannt, wozu wir auch stehen. Es
geht - das muss einmal grundsätzlich geregelt werden - um die Verpflichtung der anderen Gemeinden einen solchen Verein einzurichten. Dies werden sie aber nicht tun und ich weiß warum. Dann hätten sie nämlich auch
ein Einzugsgebiet und könnten sich selber dieser Sache annehmen.

GR-Sitzung 27.1.2005