Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_07-April.pdf
- S.82
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26.
Beantwortung eingebrachter
dringender Anfragen
26.1
I-OEF 42/2011
Bericht der Kontrollabteilung
über die Follow upEinschau 2010, Aufstellung über
Erlöse aus Vermietungen und
Werberechten von der OlympiaSport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI)
aus den Jahren 2004 bis 2009
(Die Innsbrucker Grünen)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur dringenden Anfrage der Innsbrucker Grünen
(Seite 299) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Die verwendeten Budgetansätze beziehen sich auf einen einzigen
Zuschussempfänger, nämlich die OlympiaSport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI). In wirtschaftlicher
Betrachtung handelt es sich dabei um einen Gesamtzuschuss an die OlympiaSport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI), wobei der Gemeinderat die Gesamthöhe über den ordentlichen Haushalt und den außerordentlichen Haushalt beschlossen hat. Die
den Transferzahlungen zugrunde liegenden Geschäftsfälle wurden durch die zuständigen Organe der Olympia-Sport- und
Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI) (Generalversammlung)
und der Stadt Innsbruck ordnungsgemäß
beschlossen bzw. sind die Zahlungen gemäß Gesellschaftsvertrag der OlympiaSport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI) durch die Gesellschafter zu leisten.
Die Trennung in ordentlichen Haushalt
und außerordentlichen Haushalt ist vor allem durch die im außerordentlichen Haushalt zugelassenen Finanzierungsarten bedingt. Während im ordentlichen Haushalt
keine Darlehen aufgenommen werden
dürfen, ist dies im außerordentlichen
Haushalt gemäß Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) laut § 52
jedenfalls möglich.
In den Jahren 2009 und 2010 wurden jedoch keine Darlehen aufgenommen. Bekanntlich wurde der Finanzierungsbedarf
im außerordentlichen Haushalt unter anderem durch einen Transfer vom ordentliGR-Sitzung 14.4.2011
chen Haushalt in den außerordentlichen
Haushalt abgedeckt. Eine Erhöhung der
Ausgaben im ordentlichen Haushalt, wie
sie gemäß Bericht der Kontrollabteilung
durchgeführt hätte werden sollen, hätte im
Jahresabschluss die Konsequenz, dass
der Transfer in den außerordentlichen
Haushalt genau um diesen Betrag geringer ausgefallen wäre. Der Rechnungsabschluss 2010 der Stadt Innsbruck wäre
damit unverändert geblieben.
Zu Frage 2.: Ja.
Zu Frage 3.: Ja.
Zu Frage 3.1: Die unter Frage 1. angeführten Überlegungen der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, werden
geteilt, zudem wird festgestellt, dass durch
die unverzügliche Überweisung der Beträge die Zinsbelastung für die Stadt Innsbruck verringert wurde.
Zu Frage 3.2: Entfällt, siehe dazu Antwort
zu Frage 3.
Zu Frage 4.: Siehe Ausführungen zu Frage 1. und Frage 3.1. Dadurch, dass auch
für das Jahr 2010 ein unbestrittenermaßen
positives Gesamtergebnis der städtischen
Finanzwirtschaft erzielt wurde und im Zusammenhang mit der im Gemeinderat erfolgten Beschlussfassung über den Transfer vom ordentlichen Haushalt in den außerordentlichen Haushalt, ist im Gesamtergebnis durch die seitens der Kontrollabteilung dargestellten Transferzahlungen
keine wie immer geartete Auswirkung auf
das positive Jahresergebnis sowohl im ordentlichen Haushalt als auch im außerordentlichen Haushalt abzuleiten.
Allgemein muss darauf hingewiesen werden, dass durch die unterschiedlichen Beschlusszeitpunkte bezüglich der Jahresvoranschläge der Landeshauptstadt Innsbruck und Jahresrechnungen sowie der
korrespondierenden Beschlussfassungen
der Gremien in den beteiligten Gesellschaften eine periodengenaue Erfassung
der Zuschussverpflichtungen auch theoretisch nicht möglich ist. So wird der Wirtschaftsplan der Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH
(OSVI) in der Regel in der Generalversammlung im Dezember beschlossen und
kann daher nur als Schätzgröße in den
Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt