Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_05-Maerz-Sonder.pdf
- S.15
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und deshalb sollte man daran arbeiten,
dass diese wieder steigt.
mag. Er ist klug genug, so etwas nicht zu
machen.
Ich habe dreimal einen Antrag hinsichtlich
der "Live-Übertragung der Gemeinderatssitzungen im Internet" eingebracht. Erst
jetzt ist es gelungen, die Übertragung der
Gemeinderatssitzungen im Internet nach
Maßgabe der vorhandenen technischen
Möglichkeiten in der Geschäftsordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck zu verankern.
Es hat einmal eine Zeit gegeben, da
wurde die Mengenlehre groß propagiert,
obwohl sie niemand verstanden hat. Die
Mengenlehre war jedoch das non plus
ultra. Jeder wollte sie, war jedoch still, weil
er sie nicht verstanden hat. Heute spricht
kein Mensch mehr über diese Absurdität.
Damit will ich sagen, dass die Mengenlehre auch nur eine Zeitströmung war.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ob dadurch
die Wahlbeteiligung steigen wird, wird man
noch sehen.)
Diese Direktwahl klingt natürlich schön
und bringt einen Hauch von direkter
praktizierender Demokratie, was gut sein
mag. Gewisse Städte und Persönlichkeiten in Österreich haben das nicht gemacht
und wussten auch warum. Ich kann mich
erinnern, dass die SPÖ immer gegen die
Einführung der Direktwahl war. Jetzt ist sie
auf einmal dafür, aber das bringt vielleicht
Vorteile. Ich könnte noch einige Zeit
zurückgreifen und Äußerungen bringen,
wo sich manche damals strikt gegen die
Direktwahl ausgesprochen haben.
Ich bin nicht der Auffassung, dass dieses
Stadtrecht die nächsten Jahrzehnte
überdauern sollte. Das neue Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR)
sollte natürlich auch dem Zeitgeist entsprechend adaptiert werden, damit kein so
großer Nachholbedarf wie beim Stadtrecht
der letzten dreißig Jahre entsteht. Das
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) ist schon lange überholt und
daher danke ich allen, die sich hier
eingebracht haben; insbesondere der
Stadtrechtsreformkommission (StRRK)
aber auch den Mitgliedern des Gemeinderates.
GR Kritzinger: Nicht alles was neu ist,
muss auch gut sein. Die Anträge des
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses werden heute in einem
Paket abgestimmt. In diesem Paket ist
etwas enthalten, dem ich nicht zustimmen
kann, und zwar die Direktwahl des
Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin.
Mit der Novellierung einiger Punkte des
Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) wäre ich sehr wohl einverstanden. Die Direktwahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin entspricht
irgendwie einer gesellschaftlichen Zeitströmung. In Wien, Graz und in Linz hat man
das nicht getan. Es gibt schon Bundesländer, in denen man keine Direktwahl des
Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin
eingeführt hat.
Der Bürgermeister der Stadt Wien,
Dr. Häupl, denkt nicht im geringsten
darüber nach so etwas einzuführen; auch
wenn es der Zeitströmung entsprechen
Sonder-GR-Sitzung 18.3.2011
Die Direktwahl eines Bürgermeisters bzw.
einer Bürgermeisterin bringt oft persönliche Emotionen und spontane Gefühlsregungen an den Tag. Das kann aber für die
Verwaltung einer Stadt zu großen Nachteilen führen. Das möchte ich wirklich in
diesem Fall den Mitgliedern des Gemeinderates als kleine Warnung vor Augen
führen. Wahrscheinlich wird es mir nicht
gelingen jemanden umzustimmen, das
weiß ich.
Eine Person, welche einer Gemeinde
vorsteht, muss auch Kenntnisse über die
Führung einer Stadt haben und wirtschaftlich gefestigt sein. Wenn man die bisherigen Erfahrungen, die in den Gemeinden
Tirols gemacht wurden, zusammenzählt,
dann sind einige dabei, die doch keine
glücklichen Entscheidungen waren: Wenn
zum Beispiel ein Bürgermeister bzw. eine
Bürgermeisterin keine Mehrheiten hat oder
sich diese suchen muss und damit die
gesamte Verwaltung quasi zum Stillstand
kommt.
Das ist mit gewissen Risiken verbunden.
Das sollten wir abwägen und dann
entscheiden. Wenn es zur Gemeinderatswahl kommt, wünsche ich mir, dass wir
nicht vor einem Scherbenhaufen stehen.