Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_05-Mai.pdf

- S.21

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- 351 -

entsenden, solange nicht wir von der
"Freien Liste - Rudi Federspiel" schriftlich
verzichten. So ist das auch im Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck 1975
festgehalten. Das wollte ich nur noch
einmal kurz erwähnen.
GR Mag. Kogler: Zur tatsächlichen
Berichtigung! Das ist nicht so. Wir haben
eine andere Rechtsauffassung. Wenn eine
Listentrennung von statten geht, dann
geht diese in konsequenter Weise gesamt
von statten, das betrifft sowohl die
Budgetmittel als natürlich auch die
Ersatzgemeinderäte. Ich verwehre mich
dagegen, dass irgendjemand unrechtmäßig im Gemeinderat anwesend war.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Es gibt
zwei verschiedene Rechtsmeinungen. Im
konkreten Fall, wird der Magistratsdirektor
eine entsprechende rechtliche Beurteilung
vornehmen.
Bgm. Zach: Das ist eine Sache, die nicht
nur eine juristische Seite hat, das hat man
jetzt festgestellt. Alle, die zuhören, haben
bemerkt, wie ernst es jedem einzelnen ist,
der hier im Gemeinderat sitzt. Das möchte
ich sehr positiv bemerken.
Weiters möchte ich sagen, dass unter
Punkt 2. in den Richtlinien Folgendes
steht: Die als "laufende Transferzahlungen
- Beiträge an die Gemeinderatsparteien"
bezeichnete Ausgabe, dient - das ist das,
was wir noch einmal tiefer erörtert haben den Gemeinderatsparteien der Stadtgemeinde Innsbruck zur Erfüllung ihrer
Aufgaben, insbesondere für die Mitwirkung
an der Willensbildung in der Stadtgemeinde Innsbruck. Dazu gehört natürlich ein
Wahlkampf, in aller erster Linie aber die
politische Bildungsarbeit, wobei der
Wähler dann darauf achten wird, ob das,
was davor das Wahlprogramm war,
danach entsprechend umgesetzt hat. Das
aber je nach der Stärke, die man erreichen
konnte, das muss man fairerweise dazu
sagen. Weiters ist die Öffentlichkeitsarbeit
sowie die Bedeckung des hiefür erforderlichen Personal- und Sachaufwandes
angeführt.
Ich wollte das noch einmal erklären, weil
das der Schlüssel sozusagen ist, wie
diese Ausgaben zu beurteilen sind.

GR-Sitzung 24.5.2007

Ich habe jetzt nur den Punkt 2. noch
einmal erörtert. Die Richtlinie hat aber fünf
Punkte, die ich zuvor schon verlesen
habe.
Beschluss (gegen FREI und FPÖ;
4 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
16.5.2007 (Seite 338) wird angenommen.
Beschluss (einstimmig):
Der von StR Mag. Schwarzl gestellte
Zusatzantrag (Seite 342) wird angenommen.

11.

I-Präs. 57e/2007
Einsetzung eines Stadtteilausschusses für Arzl, Organisationsstatut sowie Geschäftsordnung, Wahltermin und Wahllokal
sowie Namhaftmachung der zu
entsendenden Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäte

Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom 9.5.2007:
1.

Für den Stadtteil Arzl wird analog zur
Einsetzung des Stadtteilausschusses
für Igls ein Stadtteilausschuss eingerichtet. Der Stadtteil Arzl umfasst die
statistischen Bezirke 60, Arzl-Dorf
und 61, Arzl-West.

2.

Für den Stadtteilausschuss Arzl
gelten die Bestimmungen des als Beilage I angeschlossenen Organisationsstatutes für den Stadtteilausschuss Arzl sowie der als Beilage II
angeschlossenen Geschäftsordnung
des Stadtteilausschusses Arzl gleichermaßen.

3.

Der Termin der Wahl der Arzler
Vertreter des Stadtteilausschusses
und das Wahllokal wird noch festgelegt werden. Insofern wird die Mag.Abt. II, Bezirks- und Gemeindeverwaltung, beauftragt, einen Wahltermin
und ein Wahllokal vorzuschlagen.

4.

Die im Gemeinderat vertretenen
Fraktionen haben der Frau Bürgermeisterin bis zum noch festzulegenden Wahltermin die in den Stadtteil-