Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_08-Oktober.pdf

- S.106

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- 713 -

38.

III 14113/2007
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. PR - F6, Pradl, Kreuzungsbereich zwischen Olympiastraße und Anton-Eder-Straße, südlich Pacherstraße,
Gp. 1812 (Teilfläche), 1813 (Teilfläche), 1814/1 und 1814/2, alle
KG Pradl (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/go,
Zeichn. Nr. 2913), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
27.9.2007:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. PR - F6, Pradl,
Kreuzungsbereich zwischen Olympiastraße und Anton-Eder-Straße, südlich
Pacherstraße, Gp. 1812 (Teilfläche), 1813
(Teilfläche), 1814/1 und 1814/2, alle KG
Pradl (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/go, Zeichn. Nr. 2913),
gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser
Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
Flächenwidmungen außer Kraft.

39.

III 8529/2007
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IG - B2/2, Igls-Vill,
Bereich: Gpn. 11 und .16 sowie
735, 750 und 768 (teilweise), alle
KG Vill (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IG - B2,
Zeichn. Nr. 3647), gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme liegt dem Akt im
Original bei. In dieser wurde festgestellt,
dass kein Einwand gegen den gegenständlichen Entwurf besteht.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
27.9.2007:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. IG - B2/2, Igls-Vill, Bereich: Gpn. 11
und .16 sowie 735, 750 und 768 (teilweise), alle KG Vill (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. IG - B2, Zeichn.
Nr. 3647), gemäß § 56 Abs. 2 TROG
2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.

40.

III 5764/2007
Örtliches Raumordnungskonzept (ÖROKO) Nr. AL - Ö6, Arzl,
Bereich Helfentalweg, Teilfläche
der Gp. 1502, KG Arzl, ehemaliger Steinbruch (als Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002,
Zeichn. Nr. 4000), gemäß § 32
TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme wurde gleichlautend
zum Örtlichen Raumordnungskonzept
(ÖROKO) und Flächenwidmungsplan
eingebracht und liegt dem Akt im Original
bei.
GR-Sitzung 18.10.2007