Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_08-Oktober.pdf
- S.112
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festgestellt, denen zufolge die Bauarbeiten die Trinkwasserreserve im
Westen der Stadt intensiv und für
längere Zeit beeinträchtigen könnten.
Das Projekt weise laut wasserwirtschaftlichem Planungsorgan des
Landes Tirol "große Mängel" auf und
sei für eine fundierte Beurteilung einfach "unbrauchbar". Auch musste offenbar ein Konzept zur Trinkwassersicherung erst von der Behörde in
Auftrag gegeben werden.
1.1
Welche konkreten Projektmängel
wurden aufgelistet?
1.2
Ist es richtig, dass die wasserrechtliche Bewilligung erst nach
Nachreichung eines Sicherungskonzeptes erteilt wird/wurde?
1.9
Ist eine unabhängige und fachlich
fundierte Bauaufsicht vorgesehen,
die die Bauarbeiten in Bezug auf
diese Gefährdung des Trinkwassers kontrolliert?
1.10
Welche sonstigen Auflagen
wurden im wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid festgehalten?
1.11
Da es vorrangiges Interesse der
Stadt Innsbruck ist, dass das
Trinkwasser nicht verunreinigt
wird, ist vorgesehen, dass die
Stadt Innsbruck sowohl über das
Sicherungskonzept als auch über
das laufende Monitoring während
der Bauarbeiten informiert wird?
2.
Sowohl die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) als auch die Stadt
Innsbruck müssen höchstes Interesse
an der Nichtbeeinträchtigung des
Trinkwasserfeldes haben. Sollte es
durch die Innverlegung trotz Umsetzung des Sicherungskonzeptes zu
Beeinträchtigungen kommen, wer
haftet für die dadurch entstandenen
Schäden und wie bzw. wo ist das geregelt?
1.3
Wer wurde mit der Erarbeitung
dieses Sicherungskonzeptes beauftragt?
1.4
Liegt dieses bereits vor und
konnte somit die wasserrechtliche
Bewilligung bereits erteilt werden?
1.5
Wenn nein, warum nicht und wann
ist damit zu rechnen?
1.6
Warum musste ein Sicherungskonzept für das Trinkwasserfeld
erst seitens der Behörde beauftragt werden, wo doch die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) als Verantwortliche für die
Trinkwasserversorgung Innsbrucks mit 49% auch an der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH
(TFG) beteiligt ist und somit direkten Einfluss auf das Handeln bzw.
die Planungen der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) hat?
3.
Wie ist der Stand des naturschutzrechtlichen Bewilligungsverfahrens?
4.
Mit Gesamtkosten in welcher Höhe ist
bei der Innverlegung zu rechnen?
5.
Wie viel davon entfällt jeweils auf
Mit Mehrkosten in welcher Höhe
ist durch die nachträgliche Beauftragung eines Sicherungskonzeptes zu rechnen?
1.7
1.8
Seit Jahren wird am Projekt Innverlegung gearbeitet. Wie ist es
möglich, dass bei einem zeitlich
derart langwierigen Projekt kurz
vor Baubeginn derartige Mängel
überhaupt vorhanden sind?
GR-Sitzung 18.10.2007
5.1
Planungs- und Umplanungskosten
5.2
Baukosten
5.3
Grundbeschaffungskosten
5.4
Transport und Deponierung des
Aushubmaterials
5.5
Gestaltungsmaßnahmen nach
Abschluss der Bauarbeiten?
6.
Lässt sich abschätzen, wie viel von
den Gesamtbaukosten auf die Hochwasserschutzmaßnahmen für die
Gemeinde Völs entfallen? Wenn ja,
wie sieht die Aufteilung aus?
7.
Von wem werden welche Kosten in
welcher Höhe getragen?
8.
Wann ist mit dem Baubeginn der
Innverlegung zu rechnen?