Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 04-Feber.pdf
- S.17
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 114 -
"Das heißt, dass sogar im Beschlussantrag der Verkauf der Brunecker Straße 1
dezidiert erwähnt ist. Daher ist es logisch,
dass natürlich das Ganze im Paket
verhandelt wurde. Das ist ja überhaupt
keine Frage. Deshalb muss man den
Preis, den wir für die Brunecker Straße 1
angeboten erhalten haben, natürlich im
Zusammenhang mit dem Kaufpreis
sehen, den wir in der Ing.-Etzel-Straße
bezahlen. Man kann das nicht getrennt
sehen.
Es ist auch keine Frage, dass wir einen
wirklich sehr zufrieden stellenden Kaufpreis in der Ing.-Etzel-Straße für die
künftige Einrichtung der Mag.-Abt. II,
Soziales und Jugendwohlfahrt, erzielt
haben, und das ist im Zusammenhang mit
der Brunecker Straße 1 zu sehen.
Ich habe ein Gespräch mit dem Geschäftsführer der IMMO CONCEPTA
Grundverwertungs GesmbH, Dr. Oberfrank, geführt, weil es mir ein Anliegen
war, dass dieses Rechtsgeschäft möglichst rasch abgewickelt wird und wir in
der Entscheidungsfindung weiterkommen.
Der Geschäftsführer der IMMO CONCEPTA Grundverwertungs GesmbH,
Dr. Oberfrank, hat hier zugestimmt und
ich glaube, dass damit insgesamt dieses
Rechtsgeschäft abgesichert bzw. ausgeglichen und das Risiko der Stadtgemeinde
Innsbruck sehr gering ist.
Es ist nicht richtig, dass in der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) ein
unbedingter Beschluss gefasst wurde."
Das war auch Thema im Aufsichtsrat der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG).
"Erstens, sind beide Rechtsgeschäfte ein
Paket und insbesondere der Kauf des
künftigen Gebäudes für die Mag.-Abt. II,
Soziales und Jugendwohlfahrt, ist sehr
günstig.
Zweitens, hat der zweite Bieter für die
Brunecker Straße 1 eine Reihe von
Bedingungen aufgelistet und drittens
wurde die Nachschusspflicht berücksichtigt. Wenn man das Gesamte sieht, kann
man durchaus guten Gewissens diesen
beiden Rechtsgeschäften, insbesondere
GR-Sitzung 25.2.2010
dem Rechtsgeschäft Verkauf der Brunecker Straße 1, zustimmen.
Die ÖVP wird hier mit Begeisterung
zustimmen."
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, ich habe
Sie zitiert und deshalb weise ich das, was
Sie gestern im Stadtsenat gesagt haben,
nämlich, dass Sie mit diesen Geschäften
nie etwas zu tun gehabt hätten, eindeutig
zurück. Ich lade Sie ein, dem vorliegenden
Beschluss zuzustimmen. Es ist fair, jedoch
nicht billig, aber im Interesse der Stadt
Innsbruck. (Beifall)
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger übergibt
den Vorsitz an Bgm.-Stellv.in Mag.a OppitzPlörer.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Was
hier zitiert wurde, ist richtig, aber trotzdem
möchte ich vorweg sagen, dass ich nicht
auf die Idee gekommen bin, die Brunecker
Straße 1 als Gegengeschäft anzubieten.
Mir war es als Sozialreferent ein Anliegen,
endlich diese Nachkriegslösung, nämlich
den Standort der Mag.-Abt. II, Soziales
und Jugendwohlfahrt, am Haydnplatz zu
beheben und wir angemessene Räumlichkeiten im Zentrum der Stadt bekommen.
Das war grundsätzlich eine richtige
Entscheidung.
Zurück zu diesem gesamten Rechtsgeschäft. Es ist unbestritten, dass wir diese
Flächen für die Straßen- und Regionalbahn brauchen. Hier stimmen mit einigen
wenigen Ausnahmen fast alle zu. 80 %
sind davon überzeugt, dass das die
richtige verkehrspolitische Lösung ist.
Dass wir diese Flächen brauchen, ist völlig
unbestritten. Ich glaube, dass man
darüber keine gesonderte Begründung
geben muss.
Wenn man Flächen für ein Projekt
benötigt, geht man üblicherweise so vor,
dass man eine Bewertung dieser Flächen
vornimmt. Im Rahmen eines Grundeinlösungsverfahrens ist das ganz üblich.
Natürlich sind die einzelnen Entschädigungs- oder Wertkomponenten hier
durchaus auch erfassbar.
Als wir die Brunecker Straße um € 1,5 Mio
verkauft haben, ist ausdrücklich im