Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 04-Feber.pdf

- S.58

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- 155 -

gasse haben wir im Verkehrsausschuss
eine sehr intensive Diskussion geführt.
Dieser soll trotz der neuen baulichen
Gegebenheit wieder aufgemalt werden,
aber das wird in der nächsten Sitzung des
Verkehrsausschusses und Gemeinderates
zu behandeln sein.
GRin Mag.a Pitscheider: Bezüglich des
Zebrastreifens in der Angerzellgasse hat
eine aufwendige Diskussion stattgefunden. Die Vertreter der Mag.-Abt. III,
Verkehrsplanung, hatten aus juristischer
Sicht Recht, dass dort kein Zebrastreifen
mehr notwendig ist. Wir haben aber im
Verkehrsausschuss einstimmig beschlossen, dass es sich hier um einen sensiblen
Bereich handelt und man in der Nähe
einer Schule nicht einfach den Zebrastreifen verschwinden lassen darf.
Daher haben wir die zuständigen Beamten
gebeten, für die Sicherheit der Kinder im
Schulbereich wieder einen Zebrastreifen
aufzumalen. Ich danke, dass wir diesbezüglich im Verkehrsausschuss so gut
zusammengearbeitet haben.
GR Federspiel: Es werden laufend
Gehbehindertenparkplätze verordnet.
Nachdem ich immer noch Kontakt mit der
Mag.-Abt. III, Verkehrsplanung, habe,
weiß ich auch, dass es bezüglich der
Gehbehindertenparkplätze noch sehr viele
Karteileichen gibt.
Wurde das in der Zwischenzeit auf den
aktuellen Stand gebracht oder gibt es
immer noch Leute, die aus den 30er- oder
40er-Jahren mit einem Behindertenausweis in der Gegend herumfahren oder
gehen? Das ist eine Fülle von Verordnungen.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es
gibt dazu eine aktuelle Entwicklung, über
die GR Gruber Auskunft geben kann.
GR Gruber: Diese Frage beschäftigt uns
seit drei Jahren. Es ist richtig, dass es
viele illegal benutzte Ausweise gibt, die
von Verwandten nach dem Ableben von
NutzerInnen solcher Behindertenausweise
verwendet werden.
Behindertenausweise werden immer auf
Lebenszeit ausgestellt. Daher haben wir
über eine Initiative in Wien im Nationalrat
versucht, eine Diskussion zu starten, um
nach zwei, drei oder vier Jahren zu
GR-Sitzung 25.2.2010

evaluieren, ob die Behinderung noch
vorliegt bzw. ob diese Person, die über
einen Behindertenausweis verfügt, noch
am Leben ist.
Das ist aufgrund der Einsprüche der
Behindertenorganisationen - durchaus
verständlich - nicht zum Tragen gekommen. Es gibt allerdings, wie es Bgm.Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer erwähnt hat,
eine neue Entwicklung. Unser neues Amt
für Sicherheit überprüft aufgrund der uns
vorliegenden Daten anhand der zugewiesenen Nummernschilder die verwendeten
Karten für Behinderte und kann somit
evaluieren, ob diese ungerechtfertigt oder
gerechtfertigt verwendet werden.
Wir hoffen, dass wir die NutzerInnen,
welche in den letzten Jahren die Behindertenausweise unrechtmäßig verwendet
haben, dadurch minimieren können. Ganz
ausschließen können wir das nicht. Das
hat den Vorteil, dass die wirklich behinderten Personen, dann auch die Möglichkeit
haben, diese Parkplätze zu nutzen.
Beschluss (einstimmig):
Die beantragten Verkehrsmaßnahmen
werden gemäß Beilage genehmigt.
GR Ing. Krulis referiert die Anträge des
Bauausschusses vom 11.2.2010.

22.

III 2408/2010
Entwurf des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HÖ - B7, Hötting, Bereich des gewidmeten
Baulandes zwischen Speckweg,
Sonnenstraße, Rosengartenstraße, Botanikerstraße, Oppolzerstraße, Frau-Hitt-Straße, südlich
Schneeburggasse, Brandjochstraße, Sternwartestraße und
Klausener Straße, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Die Auflage des Entwurfes des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HÖ - B7,
Hötting, Bereich des gewidmeten Baulandes zwischen Speckweg, Sonnenstraße,