Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 04-Feber.pdf

- S.61

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- 158 -

Wohngebiet anstelle eines Mischgebietes
gewidmet werden. Darüber hinaus wird die
Leistungsfähigkeit der Zufahrten zu dem
Wohnbauvorhaben in Frage gestellt.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem Akt
beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten, wobei zusammenfassend festgestellt werden kann, dass die
eingebrachten Einwände keine neuen
Aspekte darstellen, die eine Abänderung
des vorliegenden Entwurfes bedingen
würden.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Der Flächenwidmungsplanentwurf Nr. HA
- F31, Höttinger Au, Bereich zwischen
Kranebitter Allee (Landesstraße), Scheuchenstuelgasse und Fürstenweg westlich
der Mittenwaldbahn (ÖBB) sowie Gießen,
Bachlechnerstraße (Landesstraße) und
städtischem "Bauhof West" östlich der
Mittenwaldbahn (als Änderung der
Flächenwidmungspläne Nr. HA - F1,
Zeichn. Nr. 2884 und Nr. HA - F23,
Zeichn. Nr. 2587), gemäß § 36 Abs. 1 und
2 sowie § 107 Abs. 3 TROG 2006,
2. Entwurf, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.

29.

III 15675/2009
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. SA - B1/7, Innsbruck
- Saggen, Bereich Rennweg 10a
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. SA - B1, Zeichn.
Nr. 3593, 2. Entwurf), gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme zum Entwurf
des Ergänzenden Bebauungsplanes
eingegangen. Die Stellungnahme liegt
dem Akt im Original bei.
Die Einspruchwerberinnen befürchten
Beeinträchtigungen wegen der Gebäudehöhe, -situierung und durch den Neubau
GR-Sitzung 25.2.2010

der Tiefgarage sowie Beeinträchtigungen
während der Bau- und Betriebsphase.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem Akt
beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten, wobei zusammenfassend festgestellt werden kann, dass die
eingebrachten Einwände keine neuen
Aspekte darstellen, die eine Abänderung
des vorliegenden Entwurfes bedingen
würden.
Der geforderte Projektsicherungsvertrag
für das Bauvorhaben einschließlich der
Vereinbarung allfälliger Neupflanzungen
von Bäumen ist abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. SA - B1/7, Innsbruck - Saggen,
Bereich Rennweg 10a (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. SA - B1, Zeichn.
Nr. 3593, 2. Entwurf), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.
Die vom Gemeinderat am 15.7.1998 für
den Planungsbereich des Bebauungsplanes Nr. SA - B1, 2. Entwurf, beschlossene
Verordnung gemäß § 19 lit. b, Tiroler
Bauordnung 1998 (TBO), (Örtliche Bauvorschriften), wird für den Planungsbereich des Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. SA - B1/7 ersatzlos aufgehoben.