Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 04-GR-Kurzprotokoll_2020-05-20_klein.pdf

- S.7

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-7-

gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.

vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplans treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

20.

18.

MENARDI Liegenschaften Amras
GmbH und Neue Heimat Tirol, Gemeinnützige WohnungsGesmbH
(NHT), Gpn. 41/1 und 676/1, beide
KG Amras, Ansuchen um Flächenwidmungsplanänderung

MagIbk/29973/SP-BB-WI/1
Bebauungsplan Nr. WI-B36, Wilten, Bereich Franz-FischerStraße 7b (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. WI-B29), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):

Der Akt wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.
21.

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.05.2020:
Der Bebauungsplan Nr. WI-B36, Wilten, Bereich Franz-Fischer-Straße 7b (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. WI-B29),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplans treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
19.

MagIbk/29694/SP-PA-AM/1

MagIbk/28010/SP-PA-AM/1
MODE VON FEUCHT GmbH, Grabenweg 60, Gp. 685/22, KG Amras,
Ansuchen um Flächenwidmungsplanänderung

Der Akt wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.
22.

MagIbk/28486/SP-PA-GH/1
Forsttechnischer Dienst für Wildbach und Lawinenverbauung, Josef-Wilberger-Straße, Gpn. 845
und 846/1, beide KG Arzl, Bebauungsplanänderung

MagIbk/24183/SP-BB-SA/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. SA-B14, Saggen, Bereich Kaiserjägerstraße 8
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. SA-B2, Nr. SA-B2/2 und
Nr. SA-B2/3), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016

Der Akt wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.

Beschluss (bei Stimmenthaltung von NEOS,
2 Stimmen; einstimmig):

Der Akt wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.05.2020:

24.

Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. SA-B14, Saggen, Bereich
Kaiserjägerstraße 8 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. SA-B2, Nr. SA-B2/2 und
Nr. SA-B2/3), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich

GR-Sitzung 20.05.2020

23.

MagIbk/28028/SP-PA-OD/1
Schützenstraße, Dichteerhöhung,
Bebauungsplanänderung

MagIbk/30321/SP-PA-AM/1
Philippine-Welser-Straße 90/90a,
Bebauungsplanänderung

Der Akt wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.