Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 01-Jaenner.pdf

- S.103

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 01-Jaenner.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2003
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 97 -

rerausbildung und die dortigen Qualitätskriterien betroffen. GR Dr. Patek
hat die weiteren Qualitäts- und Komfortkriterien quantitativer und qualitativer Art angesprochen. Heißt zum Beispiel Pünktlichkeit jetzt plus eine
Minute, minus eine Minute oder plus drei Minuten usw. oder ist es etwas
anderes?
Ich möchte im Gemeinderat klarstellen - alles andere wäre eine Vertragsänderung bzw. eine Änderung der Ausgangslage -, dass es bei
diesen Berichten zunächst nur um den "Status quo" geht. Es geht um den
tatsächlichen Lebenssachverhalt und um die Information an den Stadtsenat.
Der Stadtsenat soll Gelegenheit erhalten, um von Halbjahr zu Halbjahr überlegen zu können, ob ihm das ausreicht oder, ob er etwas Besseres haben
möchte. Wenn dies nicht besonders kostenintensiv ist, werden wird das ohne weiteres machen können.
Sollten die Wünsche besonders großzügig sein, muss man natürlich auch die entsprechende Rechnung mit dem erweiterten Zuschussbedarf aufstellen. Ich möchte in aller Klarheit sagen, dass wir das Instrument
des Halbjahresberichtes als Berichterstattung und Information sehen. Daraus kann nicht abgeleitet werden, dass wir herwärts in jedwede beliebig
gewünschte Qualitätsverbesserung in Vorlage treten können. Selbstverständlich - ich habe das mit Direktor Dipl.-Ing. Baltes gerade besprochen kann und wird der Bericht selbstverständlich alle drei wesentlichen Anknüpfungspunkte enthalten. Gehen wir davon aus, dass darüber dann möglicherweise die weitere gesonderte Beschlussfassung entbehrlich wird.
Zu den Qualitätskriterien nocheinmal ein kurzes Wort. Sie sehen auf Seite 13 des Nahverkehrsdienstleistungs- und -finanzierungsvertrages, dass sich die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) in diesem Vertrag als Koordinator und Besteller bei künftigen Ausschreibungen - ich gebe schon zu, dass dies jetzt schon im Verhältnis zur konzerneigenen INN-Bus GesmbH gilt - im Sinne der Sicherung
eines Qualitätsbedarfs und komfortorientierten Wettbewerbes verpflichtet,
Mindestqualitätskriterien vorzuschreiben.
Wenn in diesem Vertrag Pünktlichkeit steht, denken wir nicht
daran - wir sind keine Dilettanten - in einem Ausschreibungswettbewerb
dem Dritten zu sagen, dass dieser pünktlich sein muss. Das ist hier sozusa-

GR-Sitzung 29.1.2003