Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 01-Jaenner.pdf
- S.105
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gemäßen Loyalität vom Straßenbahnkonzept aus wirtschaftlicher und kaufmännischer Vorsicht nicht begeistert. Wir sind, soweit wir für eine solche
Aussage mit zuständig sind - in einer gewissen Weise ohne Anmaßung der
politischen Entscheidungskompetenz sind wir es fachlich schon - der Meinung, dass uns auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis hier nicht überzeugend
erscheint.
GR Dr. Patek hat ausgeführt, dass er die Bereitschaft zur Mitfinanzierung vom Bund und vom Land Tirol für das Straßenbahnprojekt so
konkret hält, dass man eigentlich bald damit beginnen könnte. Vielleicht
habe ich das jedoch falsch verstanden. Jedenfalls kann das keine SalamiTaktik sein, denn wenn man hier den ersten Schritt setzt, kommt man von
dieser Geschichte nicht mehr weg. Aus der Sicht des Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)-Konzerns und der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) ist ganz klar, dass die politische Entscheidung nicht ihre Sache
ist, jedoch bei Bedarf die fachliche Meinung eingebracht wird. Wenn wir
jedoch nicht gefragt werden, so werden wir das ein bisschen leiser auch
tun.
Zur Abwicklung muss klar sein, dass vor dem ersten Schritt alles andere wäre in der wirtschaftlichen und kaufmännischen Sorgfaltspflicht für uns undenkbar - ein Finanzierungsvertrag und eine Finanzierungsgarantie der Gebietskörperschaften über 100 % vorliegen muss. Ohne
einen solchen rechtlichen Rahmen, wäre es - höflich gesagt - ein Abenteuer, sich in dieses Großprojekt einzulassen.
Nun zu den interessanten Fragen von StR Mag. Schwarzl, wie
es mit der Finanzierungsstruktur aussieht, ob die Stadt Innsbruck immer
gleich viel zahlen muss bzw. ob andere mehr oder weniger zahlen müssen.
Hier ist Folgendes zu berichten: Der neue Entwurf des Nahverkehrsdienstleistungs- und -finanzierungsvertrages für die Zeit von 2003 bis 2007 hat
gegenüber dem bisherigen Vertrag ein modifiziertes Finanzierungsgerüst.
Im bisherigen Vertrag hat ja, wie Sie wissen, die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) zunächst eine Basiszahlung von je ATS 50 Mio an die
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) übernommen. Dies ab dem Jahre 1996 zunächst im "Goodwill" und in der Folge in
diesem Vertrag auf eine Laufzeit bis einschließlich des Jahres 2002.
GR-Sitzung 29.1.2003