Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf

- S.120

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50

Bei den am Standort Kompostieranlage durchgeführten Vereinnahmungen von
Verkaufs- und Leistungserlösen handelt es sich um eine Nebenkasse gemäß
Pkt. 1. „Begriffsbestimmungen“ der Handkassenordnung 2008. Nebenkassen bedürfen einer Genehmigung der Magistratsdirektion und werden unter Mitwirkung
der Stadtkasse zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs eingerichtet. Des Weiteren
dürfen Nebenkassen nur Kassengeschäfte für die Stadtgemeinde Innsbruck im
Rahmen besonderer Dienstanweisungen abwickeln.
Erkundigungen der Kontrollabteilung beim Amt für Grünanlagen, dem Amt für
Rechnungswesen sowie dem Büro des Magistratsdirektors ergaben, dass eine
entsprechende Genehmigung der Magistratsdirektion zur Einrichtung einer Nebenkasse in der Kompostieranlage nicht bestand.
Die Kontrollabteilung empfahl, für die künftige Einrichtung von Nebenkassen eine
entsprechende Genehmigung durch die Magistratsdirektion gemäß den Bestimmungen der Handkassenordnung 2008 verpflichtend vorzusehen. Für bestehende
Nebenkassen sollte eine analoge Regelung getroffen werden, um den formalen
Erfordernissen zu entsprechen.
In weiterer Folge stellte das Amt für Grünanlagen einen Antrag um Genehmigung
der Nebenkasse an das Büro des Magistratsdirektors. Mit Schreiben des Magistratsdirektors vom 22.02.2016 wurde diese genehmigt. Eine allgemein gültige
Regelung für sämtliche Nebenkassen war in Ausarbeitung.
Mit Verfügung des Magistratsdirektors vom 01.12.2016 wurde schließlich sämtlichen bestehenden Nebenkassen die entsprechende Genehmigung gemäß Handkassenordnung 2008 erteilt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

Prüfung von Teilbereichen des Referates Schulverwaltung
(Bericht vom 04.11.2015)

51

Vorbemerkend erwähnt die Kontrollabteilung, dass seit der im Jahr 2015 durchgeführten Prüfung (aufgaben-)organisatorische Änderungen in der Dienststelle
durchgeführt worden sind. Dies insofern, dass mit Wirkung 01.01.2016 das seinerzeit bestehende Referat Frauen, Familien und Seniorinnen des Amtes für Familie,
Bildung und Gesellschaft dem nunmehrigen Amt für Kinder, Jugend und Generationen zugeordnet worden ist. Gleichzeitig wurde die Bezeichnung des vormaligen
Amtes für Familie, Bildung und Gesellschaft auf Amt für „Schule und Bildung“ mit
den beiden Referaten „Schulverwaltung“ und „Nachmittagsbetreuung“ geändert.

52

Während sich bei den Innsbrucker Volksschulen eine relativ gleichmäßige Entwicklung der Schülerzahlen zeigte, ergaben sich im Bereich der Neuen Mittelschulen deutliche Rückgänge der Schülerzahlen. Im Schuljahr 2009/2010 besuchten
noch 2.127 Schülerinnen und Schüler eine Innsbrucker NMS. Im Schuljahr
2014/2015 reduzierte sich diese Anzahl auf 1.819, was eine Verminderung um ca.
15 % bedeutete.

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Zl. KA-00193/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

30