Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf

- S.71

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und hinsichtlich der Thematik die Mag.Abt. II, Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen, eingebunden.
Frage 2.: Wann war die aus dem Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligungsprozess entstandene Vorlage im Stadtsenat?
Antwort: Am 30.04.2014.
Frage 3.: Auf welche weitere Vorgehensweise legte sich der Stadtsenat fest? Wie
sieht das weitere Vorgehen aus?
Antwort: Die IIG wurde beauftragt, unter
Einbindung der zuständigen Fachdienststellen des Stadtmagistrats entsprechende
Studien auf Grundlage des Ergebnisses des
Ideenfindungsprozesses anzustellen und
dem Stadtsenat vorzulegen.
Frage 4.: Der Ausschuss für Bürgerinnenund Bürgerbeteiligung, Petitionen und Zivilgesellschaft hatte Vorschläge bezüglich des
weiteren Vorgehens formuliert. Inwiefern
wurde auf diese eingegangen und wurden
diese bei der weiteren Vorgehensweise
berücksichtigt bzw. wie lautet die Begründung, wenn auf diese nicht eingegangen
wurde?
Antwort: Die Frau Bürgermeisterin wurde
ersucht, mit dem Vorsitzenden des Ausschusses, an die Initiativgruppe ein Dankschreiben zu richten, das Informationen
zum Fahrplan über das weitere Vorgehen
enthält. Dieses Dankschreiben wurde auch
verschickt. Die Frau Bürgermeisterin wurde
zudem ersucht, das Ergebnis des Beteiligungs-Prozesses dem Stadtsenat für die
weitere Vorgehensweise, unter Einbindung
der Fachdienststellen, vorzulegen. Dies ist
ebenso erfolgt.
Frage 5.: Weshalb wurden bis zum heutigen Tage keine weiteren Schritte (Start des
kommenden Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligungsprozesses, Entscheidung auf eine
der genannten verschiedenen Lösungen,
Kommunikation und Dank an die beteiligten
Bürgerinnen und Bürger, oder ähnliches)
gesetzt?
Antwort: Es wurden, wie oben unter
Punkt 4. angeführt, weitere Schritte gesetzt.
Ein kommender Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligungsprozess ist nicht bekannt.
Frage 6.: Wird der Ausschuss für Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung, Petitionen und
Zivilgesellschaft in der weiterführenden GeGR-Sitzung 23.04.2015

staltung des Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligungsprozesses, Nachnutzung der Postfiliale Hötting-West, wie einstimmig von diesem erbeten, miteinbezogen?
Antwort: Der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligungsprozess selbst ist abgeschlossen.
Frage 7.: Weshalb gab es keine dauerhafte
Einbindung des Ausschusses zur Begleitung, Beobachtung und zur Ableitung eines
Innsbrucker Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligungsmodells anhand dieses Pilotprojektes?
Antwort: Der gemeinderätliche Ausschuss
für Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung,
Petitionen und Zivilgesellschaft wurde über
alle gesetzten Schritte dauerhaft informiert.
Frage 8.: Weshalb gab es keine weitere
Einbindung der im Beteiligungsprozess involvierten Bürgerinnen und Bürger wie vom
Ausschuss erbeten?
Antwort: Es gab eine Einbindung der Bürgerinnen und Bürger im umfangreichen
Bürgerinnen- und BürgerbeteiligungsProzess.
c.

Anpruggen:

Frage 1.: Welche Personen/Stellen wurden
anfänglich mit der Betreuung des Prozesses
"Anpruggen" seitens der Stadt Innsbruck
betraut? Fielen hierbei Aufgaben dem Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligungsbüro zu
und wenn ja, welche?
Antwort: Mag.a Cibulka-Fiegl wurde seitens
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, sowie der Mag.Abt. IV, Wirtschaft und Tourismus, mit der
ersten Projektphase beauftragt. Damals gab
es das Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligungsbüro noch nicht. Der Abschlussbericht
wurde am 15.05.2013 dem Stadtsenat vorgelegt.
Frage 2.: Wann und warum haben sich diese Zuständigkeiten geändert?
Antwort: Auf Grund der Entscheidungen im
Markenbildungsprozess, welchen hohen
Stellenwert hier das Projekt "Anpruggen"
einnimmt, wurde es prioritär behandelt und
eine gemeinsame Strategie mit dem Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) und der Innsbruck Marketing
GmbH unter Federführung der Innsbruck