Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf
- S.85
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GR Lukovic, BA MA: GR Schmidt, ich
möchte einen Beweis bringen, dass wir Ihren Antrag verfolgens- und erstrebenswert
finden. Daher möchten wir einen Abänderungsantrag dazu einbringen, damit wir diesen auch wirklich abarbeiten können. Soweit mir bekannt ist, gehören die Sitzgelegenheiten bei den Haltestellen nicht der
Stadt Innsbruck, sondern der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH
(IVB) bzw. jenen Firmen, die dort die Werbeanzeigen betreiben.
Daher stellen wir folgenden Abänderungsantrag:
Der Bürgermeister wird beauftragt,
mit der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB) Gespräche zu
führen, mit dem Ziel, dass sämtliche
Haltestellen für den städtischen öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) im Jahr 2021
mit Sitzgelegenheiten ausgestattet werden
sollen, sofern dem nicht im Einzelfall technische Gründe (Platzmangel etc.) entgegenstehen.
Gleichzeitig wird der Bürgermeister beauftrag, mit der IVB und anderen etwaigen BesitzerInnen Gespräche zu führen, dass bei
bestehenden Sitzgelegenheiten, die Bügel
innerhalb der Sitzflächen aufweisen, diese
abmontiert werden sollen - Bügel an den
Rändern der Sitzgelegenheiten sollen dabei
bestehen bleiben. Weiters sollen bei neuen
Sitzflächen keine Bügel mehr innerhalb der
Sitzflächen montiert werden.
Lukovic, MA BA, eigenhändig
Damit sind gleich mehrere Bereiche abgearbeitet. Es ist kein Bedeckungsvorschlag notwendig, welcher im ursprünglichen Antrag
leider fehlte.
Wenn wir so vorgehen, ist das mit konform
dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) und der Geschäftsordnung des
Gemeinderates (GOGR).
GR Mag. Plach: Zur Geschäftsordnung!
GR Schmidt hat ohnehin einen Antrag auf
Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung gestellt. Der
Abänderungsantrag, der auf die inhaltliche
Annahme in diesem Gremium abzielt, ist
meiner Meinung nach der weniger weitreichendere. Die Zuweisung eines Antrages
an den Stadtsenat wäre die weitreichendere
GR-Sitzung 20.05.2020
Änderung gegenüber der ursprünglichen Intention.
Daher ist der Antrag auf Zuweisung des Antrages von GR Schmidt zuerst abzustimmen
und dann erübrigt sich gegebenenfalls der
Abänderungsantrag von GR Lukovic, BA
MA.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl: Ich stelle
zur Diskussion, ob es überhaupt rechtlich
möglich ist, dass die Sitzgelegenheiten von
der Stadt Innsbruck angeschafft werden,
nachdem dies eigentlich durch eine Beteiligungsgesellschaft der Stadt Innsbruck zu
erfolgen hat.
An eine Beteiligungsgesellschaft kann nicht
direkt ein Antrag gestellt werden, sondern
immer nur über den Weg des EigentümerInnenvertreters.
GR Schmidt: Ich danke für diese Unterstützung. Ich würde gerne zuerst meinen Antrag in den Stadtsenat bringen und meiner
Tochter sagen, dass sich die Regierung um
ihr Anliegen kümmert.
GR Mag. Krackl: Ich schließe mich der
Meinung von GR Mag. Plach an und denke,
dass der Stadtsenat dieses Begehren sehr
verantwortungsvoll behandeln und in die
richtigen Kanäle leiten wird.
Wenn ich den Abänderungsantrag richtig
verstanden habe, sind darin auch die Bügel
zwischen den Sitzflächen umfasst. Dazu
gibt es bereits einen Beschluss des Gemeinderates und ein Bekenntnis der IVB,
dass bei der Errichtung von neuen Sitzgelegenheiten solche Bügel angebracht werden.
Diese sind gerade für ältere MitbügerInnen
eine wertvolle Hilfe. Zudem haben wir uns
schon einmal mit der Frage befasst, ob die
Bänke eine andere Höhe aufweisen können, weil das zum Aufstehen leichter wäre.
Das ist aber alles nicht so einfach, da die
Sitzgelegenheiten genormt sein müssen.
Daher wäre es wichtig, wenn der Stadtsenat
den Antrag behandelt, dass dem Anliegen
Genüge getan wird.
GR Buchacher: Wir haben nicht nur Haltestellen der IVB, die ohne Bänke versehen
sind, sondern auch solche, die von regionalen Buslinien bedient werden.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl: Ich darf
aus den Wortmeldungen zusammenfassen,