Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf

- S.174

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Diese Ausgabe – 04-Protokoll-20-05-2020.pdf
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Antwort:

Keine bzw. keiner. Eine Information erfolgt nachträglich.

Frage 23:

Warum verlegt man die Baustelle in der Altstadt - im Gegenzug zu der von Wirtschaftsstadträtin Mag.a Oppitz-Plörer geforderten Vorverlegung der Sanierung der
Pisten am Flughafen - vor, obwohl auch besonders in der Altstadt sich viele UnternehmerInnen keine weiteren Umsatzeinbußen 2020 leisten können?

Antwort:

Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) erinnert daran, dass die ausländischen TouristInnen im Sommer 2020 wegen der COVID-19-Pandemie
und nicht wegen der Baustelle ausbleiben. Ob diese Einbrüche mit Gästen
aus Österreich kompensiert werden können, das wird sich zeigen.

Frage 24:

Ist es richtig, dass nach der Sanierung der Wasserleitungen, wie von Ihnen persönlich beim Start des Bürgerbeteiligungsprozesses selbst argumentiert, die Straßen wieder versicherungstechnisch zugegraben und erst dann von weiteren Unternehmen, welche für die Verlegung von Glasfaserkabeln etc. zuständig sind,
wieder aufgegraben werden müssen?

Antwort:

Nein. Die Leitungsverlegungen (Aufzählung der Gewerke in Antwort zu Frage 4) werden soweit wie möglich in einem Zug durchgeführt. Nach den Leitungsverlegungen wird die Oberfläche provisorisch asphaltiert. Um Setzungen abklingen zu lassen, erfolgt die endgültige Oberflächenwiederherstellung erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Frage 25:

Ist es richtig, dass das kolportierte Ende der Baustelle 2021 nur die Sanierung der
Wasserleitungen durch die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) betrifft, und
mit einer Großbaustelle in der Altstadt 2022 und 2023 weiterhin zu rechnen ist?

Antwort:

Nein bzw. entfällt, siehe Antworten zu Fragen 4, 24 und anderen.

Frage 26:

Wenn nein, warum wurde die Baustelle ursprünglich für einen Zeitraum von bis zu
drei Jahren geplant?

Antwort:

Entfällt, siehe Antworten zu Fragen 4 und 13.

Frage 27:

Ist es richtig, dass eine Baustelle es gegebenenfalls PassantInnen in der Altstadt
schwieriger macht, die aufgrund der COVID-19-Pandemie vorgegebenen Abstandsregeln einzuhalten?

Antwort:

Bei der Baustellenabwicklung selbst werden selbstverständlich die
Hygiene-, Schutz- und Abstandsbestimmungen eingehalten. Auswirkungen
auf PassantInnen, die aneinander vorbeigehen, sind nicht zu erwarten.

Frage 28:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Entfällt, siehe Antwort zu Frage 27.
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