Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf

- S.56

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- 356 -

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
11.04.2019:
Der Flächenwidmungsplan Nr. SM-F16,
Sieglanger - Mentlberg, Bereich Felseckstraße 37 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. SM-F1), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
33.

Maglbk/26235/SP-BB-Wl/1
Bebauungsplan Nr. WI-B34, Wilten, Bereich Bergisel zwischen
Brennerstraße, Hohlweg und Bergiselweg, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt im
Original bei.
In den Stellungnahmen geht es um die Erhöhung der Nutzfläche, der oberirdischen
Geschosse und Bauhöhen.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
eingehend beraten. Dabei kann festgestellt
werden, dass die eingebrachten Stellungnahmen keine neuen Aspekte hervorgebracht haben, die zu einer Planänderung
führen würden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer verlässt
um 19:30 Uhr die Sitzung, um die Stadt
Innsbruck bei einer Veranstaltung zu vertreten.
34.

Maglbk/24065/SP-FW-IG/1
Flächenwidmungsplan Nr. IG-F18,
Igls, Bereich zwischen Igler
Straße, Habichtstraße und Widumweg (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F1), gemäß § 36 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind vier Stellungnahmen mit insgesamt sieben verschiedenen Unterschriften
eingegangen. Die Stellungnahmen liegen
dem Akt im Original bei.
In den Stellungnahmen wird auf die geplante Bauhöhe im Bebauungsplan Bezug
genommen. Eine Stellungnahme betrifft die
Festlegung für den geplanten Lebensmittelmarkt. Die Stellungnahmen wurden im Bericht der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt
beiliegt, ausführlich behandelt und im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte beraten. Dabei wurde festgestellt,
dass die eingebrachten Stellungnahmen
keine neuen Aspekte hervorgebracht haben, die zu einer Planänderung führen würden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Kunst
und GR Kurz, 2 Stimmen):

Beschluss (einstimmig):

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 8 Stimmen):

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
11.04.2019:

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
11.04.2018:

Der Bebauungsplan Nr. WI-B34, Wilten, Bereich Bergisel zwischen Brennerstraße,
Hohlweg und Bergiselweg, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.

Der Flächenwidmungsplan Nr. IG-F18, Igls,
Bereich zwischen Igler Straße, Habichtstraße und Widumweg (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F1), gemäß
§ 36 TROG 2016, wird beschlossen.

GR-Sitzung 25.04.2019