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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf

- S.82

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- 382 -

durch das Ortszentrum von Igls erfolgen würde, und zwar in jedem Fall
durch die enge Bilgeri- und in vielen
Fällen auch durch die in Teilbereichen
ebenso enge Hilberstraße, welche
beide nicht verbreitert werden können,
während im Hinblick auf die beiden "Alternativstandorte" solche Probleme
nicht bestehen?
13. Warum soll eine Erschließung des
Gletscherblickwegs über die Landesstraße "aus fachlicher Sicht aber ausgeschlossen" sein? Welche finanziellen
oder tiefbautechnischen Gründe stehen
einer derartigen Erschließung tatsächlich im Wege? Welche unabwendbaren
Notwendigkeiten stehen einer Verlegung der Bushaltestelle im Wege?
14. Welche unabwendbaren Gründe stehen einer Berücksichtigung des Gletscherblickwegs im Zuge der Kursführung der Buslinie "J" entgegen?
15. Wie wird die Bewertung "Fläche ist vergleichsweise fußläufig unattraktiver angebunden über die Landesstraße und
allenfalls noch durch den Kurpark" im
Hinblick auf die fußläufige Erreichbarkeit des Gletscherblickwegs legitimiert,
obwohl diesbezüglich die attraktive
Eugenpromenade (sogar mit Abkürzung über den Girglweg) zur Verfügung
steht?
16. Welche zwingenden Gründe stehen einer Erhöhung der maximalen Baumassendichte auf 1,9 oder 2,1 im Bereich
des Gletscherblickwegs von der Einmündung in die Patscher Straße bis auf
Höhe des Hauses Gletscherblickweg 30 entgegen? Welche wissenschaftlich belastbaren Fakten lassen
den Schluss zu, dass 40 bis 50 neue
Wohnungen im Bereich "Am Bichl"
"planerisch gut vertretbar" wären, nicht
jedoch am Gletscherblickweg?
17. Mit welchen ganz konkreten "Folgewirkungen" wäre im Fall der Errichtung eines Wohnprojekts im Bereich Gletscherblickweg zu rechnen?
18. Wie begründet sich die im Hinblick auf
den Bereich Gletscherblickweg getätigte Bewertung: "Die Schaffung eines
neuen attraktiven und für sich selbst
GR-Sitzung 25.04.2019

wirkenden Siedlungsrandes ist eine
größere Herausforderung"?
19. Warum wurden für das Vorhaben, im
Bereich Vill/Igls sozialen Wohnbau zu
errichten, nicht das Areal am nördlichen Burgweg in Vill (Grundstücke 93
sowie 95 bis 97 KG Vill im Gesamtausmaß von 6.310 m2, erweiterbar um Flächen auf Grundstück 90, direkt anschließend an Bestandsbebauung, derzeit Privateigentum), welches von der
lgler Straße aus leicht erschlossen werden könnte, oder das mit deutlich mehr
Wohnungen zu bebauende Grundstück 1326 KG Wilten am Viller Berg
(25.465 m2, derzeit Privateigentum) in
Betracht gezogen?
Dengg, Denz, Federspiel, Gregoire, Kunst,
Kurz und Lassenberger, alle eigenhändig.
(Auf Wunsch werden Wortmeldungen der
MandatarInnen von FPÖ - Rudi Federspiel
nicht mehr gegendert.)
41.4

GfGR/89/2019
GemNova Bildungspool Tirol gem.
GesmbH (GRin Mag.a Klingler-Newesely)

GRin Mag.a Klingler-Newesely stellt laut
Beilage folgende Fragen an Herrn Bürgermeister:
1.

Die Vergabe dieser Leistungen musste
nicht verpflichtend ausgeschrieben
werden. Warum hat man im Sinne der
Qualitätssicherung und Kostenminimierung nicht dennoch auf ein Ausschreibungsverfahren zurückgegriffen?

2.

Bestand für die Stadt Innsbruck irgendein politischer Druck, diese Leistungen
exklusiv an die GemNova Bildungspool
Tirol gem. GesmbH zu vergeben?

3.

Die Leistungen der GemNova Bildungspool Tirol gem. GesmbH wurden
2018 bereits ein komplettes Haushaltsjahr in Anspruch genommen. Es sollte
daher eine Kalkulation möglich sein, ob
es günstiger wäre, wenn die Stadt Innsbruck diese Leistungen selbst erbringt?
Wurde eine solche Kalkulation durchgeführt?